Die Bewährungsstrafe für einen Jugendlichen, der in Neustrelitz eine 11-Jährige vergewaltigt hatte, löst viel Kritik aus. Rechtsanwalt Ingo Bott erklärt, warum das Urteil unter „strafrechtlichen Gesichtspunkten verhältnismäßig“ ist und warum es sich um eine „vergleichsweise harte Strafe“ handelt.