Fulda: Fahrlässiger Cannabis-Handel: Unternehmen angeklagt
Weil sie fahrlässig mit Cannabis gehandelt haben sollen, klagt die Staatsanwaltschaft Fulda die drei Inhaber eines Cannabidiol-Produkte (CBD) vertreibenden Unternehmens an. Vier der ihrer Produkte würden einen Tetrahydrocannabinol-Gehalt (THC) aufweisen, der einen Rauschzustand erzeugen könne, teilte am Donnerstag die Staatsanwaltschaft mit. Daher könnten Käufer die Ware als Drogen missbrauchen. Den Beschuldigten wird daher vorgeworfen, ihre Sorgfaltspflicht beim Verkauf der Produkte verletzt zu haben.
Weil sie fahrlässig mit Cannabis gehandelt haben sollen, klagt die Staatsanwaltschaft Fulda die drei Inhaber eines Cannabidiol-Produkte (CBD) vertreibenden Unternehmens an. Vier der ihrer Produkte würden einen Tetrahydrocannabinol-Gehalt (THC) aufweisen, der einen Rauschzustand erzeugen könne, teilte am Donnerstag die Staatsanwaltschaft mit. Daher könnten Käufer die Ware als Drogen missbrauchen. Den Beschuldigten wird daher vorgeworfen, ihre Sorgfaltspflicht beim Verkauf der Produkte verletzt zu haben.