Im Prozess um den gewaltsamen Tod von vier Bewohnern eines Potsdamer Heims für Menschen mit Behinderung sind die nächsten drei Prozesstage gestrichen worden. Grund sei ein Corona-Verdacht bei einem Schöffen, teilte eine Gerichtssprecherin am Montag mit. Deshalb seien die geplanten Verhandlungstage am Dienstag und Donnerstag dieser Woche sowie am Dienstag kommender Woche aufgehoben worden.
Im Prozess um den gewaltsamen Tod von vier Bewohnern eines Potsdamer Heims für Menschen mit Behinderung sind die nächsten drei Prozesstage gestrichen worden. Grund sei ein Corona-Verdacht bei einem Schöffen, teilte eine Gerichtssprecherin am Montag mit. Deshalb seien die geplanten Verhandlungstage am Dienstag und Donnerstag dieser Woche sowie am Dienstag kommender Woche aufgehoben worden.
In dem Prozess muss sich eine 52-jährige ehemalige Pflegekraft des Heims vor der 1. Strafkammer des Potsdamer Landgerichts wegen Mordes und Mordversuchs verantworten. Laut Anklage soll sie am Abend des 28. April in dem Wohnheim vier wehrlose Bewohner im Alter zwischen 31 und 56 Jahren mit einem Messer in ihren Zimmern angegriffen und tödlich verletzt haben. Eine 43-jährige Bewohnerin überlebte schwer verletzt nach einer Notoperation.
Am ersten Prozesstag am vergangenen Dienstag hatte sich die Angeklagte lediglich zu ihrer Person, aber nicht zu den Vorwürfen geäußert.