Am Wiener Landesgericht ist am Montag der Prozess gegen fünf frühere Mitglieder der "Europäischen Aktion" (EA) abgeschlossen worden, denen die Anklage Vorbereitung eines Hochverrats und nationalsozialistische Wiederbetätigung im Sinn des Paragrafen 3a Ziffer 2 Verbotsgesetz vorwirft. Nach den Schlussvorträgen der Staatsanwältin und der Verteidiger zogen sich die Geschworenen zu Mittag zur Beratung zurück. Mit den Urteilen war nicht vor 14.00 Uhr zu rechnen.