"alla Hopp!"-Anlage Sinsheim: Zwischen Lärm und Erholung liegen drei Meter
Von Christiane Barth
Sinsheim. Es ist ein Konflikt, der seit Jahren andauert: Einigen Anwohnern ist es in der "alla hopp!-Anlage" zu laut. Nun hatten zwei wegen Ruhestörung geklagt, das Verwaltungsgericht Karlsruhe verhandelte im Sitzungssaal des Sinsheimer Rathauses. Zahlreiche Nachbarn waren ebenfalls dorthin gekommen. Doch die Anhörung dauerte nicht lange. Und bei den Anwohnern flossen Tränen: "Vier Jahre lang haben wir jetzt auf diese zehn Minuten gewartet," ärgerten sie sich. Ein Urteil ist noch nicht gesprochen, es wird wohl in den nächsten Wochen per Post zugestellt. "Es sieht jedoch so aus, als würde die Klage abgewiesen werden," erklärte Verteidiger Klaus Halter.
Die Klage wandte sich gegen die Baugenehmigung. Doch lediglich der Bau der zwei Pavillons wurde im Jahr 2015 genehmigt - in diesen sind unter anderem die Toiletten untergebracht. Was die restliche Anlage betrifft, spricht Oberbürgermeister Jörg Albrecht von einer reinen Umgestaltungsmaßnahme. Dafür sei keine Baugenehmigung erforderlich gewesen. Laut dem Richter betreffe die Klage also lediglich die beiden Pavillons. Die Klägerin meine jedoch eigentlich die gesamte "alla hopp!"-Anlage. Der Richter sprach vor diesem Hintergrund von "Widersprüchlichkeit".
Seit Eröffnung der "alla hopp!-Anlage" gehen bei der Stadtverwaltung Beschwerden wegen Lärms ein. Es geht um spielende Kinder, aber auch um Jugendliche und Erwachsene, die sich dort abends oder in der Nacht treffen. Die Stadt engagierte einen Wachdienst, der Besucher nach 22 Uhr nicht mehr aufs Gelände lässt. Mehrfach hatte man im Rathaus in der Vergangenheit auch auf den mehrmonatigen Bürgerbeteiligungsprozess hingewiesen, der dem Bau der Anlage vorausgegangen war. Damals hatten Workshops mit Bildungseinrichtungen, Vereinen und Privatpersonen stattgefunden, außerdem Baustellenrundgänge. Zudem sei die Stadt laut Albrecht auf Wünsche der Anwohner eingegangen: Materialien wurden ausgetauscht, Spielgeräte geändert. Einen sechsstelligen Betrag habe dies gekostet. "Trotzdem haben wir nicht erkennen können, dass diese Maßnahmen die Leute beruhigen oder die Sache befrieden", erklärt der OB.
In der Tat beklagen sich manche Anwohner weiterhin: "Wir können nicht mehr schlafen und haben 365 Tage im Jahr den Lärm direkt vor der Haustür. Wir gehen daran kaputt und keinen interessiert das", sagt eine Anwohnerin. Ihren Balkon nutze sie seit vier Jahren nicht mehr, zum Wäsche aufhängen trage sie Kopfhörer. Die Besitzerin eines Eigenheims beklagt, dass zwischen diesem und dem ersten Spielgerät der Anlage nur drei Meter lägen. Zudem seien Ratten ein Problem, angelockt von Essensresten der Besucher.
Manche Mieter des Hochhauses und des nebenstehenden Mehrfamilienblocks trauen sich nicht, sich zu ihren Klagen zu bekennen. Sie haben Angst, dann ihre Wohnungen zu verlieren: "Beim derzeit angespannten Wohnungsmarkt finden die Vermieter doch sofort jemand anderes," verrät eine Mieterin ihre Befürchtungen.
"So eine Anlage gehört außerhalb gebaut", findet eine Anliegerin. Schmerzlich vermisse sie den alten Postgarten. Die Betroffenen machten deutlich: Glücklich wären sie über eine Schallschutzwand, wie sie beispielsweise im Umfeld der "alla hopp!"-Anlage in Ketsch realisiert wurde. Auch jene Regelung, wie sie in Abtsteinach getroffen wurde, würden sie als ein Entgegenkommen betrachten: Dort wird die Anlage an Sonn- und Feiertagen geschlossen.
Die Lärmschutzwand, die um die "alla hopp!-Anlage" in Ketsch gebaut wurde, ist laut OB nicht mit Sinsheimer Verhältnissen vergleichbar: "Dort handelt sich um eine zentrale innerstädtische Lage, bei uns haben wir einen bereits bestehenden Park." Was den früheren Zustand anbelangt, erklärt Albrecht: "Wenn jemand behauptet, dass der Postgarten schön war, dann kann ich da nicht mehr mitdiskutieren. Die ,alla hopp!-Anlage’ war ein deutlicher Gewinn für uns." Und es gebe "mindestens genau so viele Leute, wenn nicht noch mehr, die das Gegenteil derer behaupten, die klagen".
Wie es nun weitergeht? Die Bewohner müssen das Urteil abwarten. Verteidiger Halter schätzt, dass das Klage abgewiesen wird. Eine Begründung könnte so aussehen: "Da die Klägerin und die anderen Anwohner durch diese beiden Gebäude (die Pavillons, Anmerkung der Redaktion) aber nicht in ihren Rechten verletzt sind, weil davon ja kein Lärm ausgeht, ist die Klage abzuweisen." Damit wollen sich die Anwohner aber nicht zufriedengeben.