In Schleswig-Holstein ist eine überarbeitete Kormoran-Verordnung in Kraft. Sie beinhaltet Regeln zu sogenannten Vergrämungsabschüssen und benennt Gebiete, in denen Kormorane nicht abgeschossen werden dürfen. Als neues Instrument sieht die Verordnung vor, dass Kormorane für zwei Wochen im Umkreis von