Vorarlberger Internist wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Am Landesgericht Feldkirch ist am Donnerstag ein Internist wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Laut Gericht war er für den Tod eines Patienten verantwortlich, bei dem es nach einer Magenspiegelung zu Komplikationen gekommen war. Der Vorarlberger wurde zu einer Geldstrafe von 26.000 Euro verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.