Haben Sie den Führerschein vor dem 19.1.2013 gemacht? Dann muss er umgetauscht werden. Je nach Jahrgang gelten verschiedene Fristen. Was der Umtausch kostet und was dafür nötig ist. Fest steht: Bis zum 19.1.2033 müssen alle Motorrad- und Auto-Führerscheine gegen eine neue Ausführung ausgetauscht sei