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Anfechtung der Weinheimer OB-Wahl: Nichts spricht für Fridi Millers Erfolg

Von Philipp Weber

Weinheim/Karlsruhe. Am Ende stand Weinheims OB-Wahlsieger Manuel Just (40) die Erleichterung ins Gesicht geschrieben - trotz allem. Die zwölfte Kammer des Verwaltungsgerichts in Karlsruhe hat am Montag zwar noch keine Entscheidung bekannt gegeben; aber nach rund zwei Stunden mündlicher Verhandlung sprach so gut wie nichts dafür, dass Dauerkandidatin Fridi Miller (49) mit ihrer Klage gegen die Gültigkeit der OB-Wahl vom 10. Juni Erfolg hat.

Bis Just sich OB nennen darf, wird aber noch Zeit vergehen. Miller kündigte weitere rechtliche Schritte an - sobald ihr das Urteil zugestellt wird. Denn bei einer Niederlage will sie die Zulassung der Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof beantragen.

Just war im Wahlkampf von CDU, Freien Wählern und GAL aktiv unterstützt worden. Schon im ersten Wahlgang hatte er 68,42 Prozent und über 11.000 Stimmen geholt. Dauerkandidatin Miller (39 Stimmen) witterte dennoch Wahlbetrug. Nachdem das Regierungspräsidium in Karlsruhe ihren Einspruch am 10. August zurückgewiesen hatte, beschritt sie den Klageweg. Wegen des laufenden Verfahrens ist Just noch nicht einmal als OB-Amtsverweser gestartet. Auf diese Funktion verzichtet der amtierende Bürgermeister von Weinheims Nachbarkommune Hirschberg, da dies erhebliche Risiken in Bezug auf seine Altersversorgung mit sich bringt.

Schon zu Beginn der Verhandlung drohte Just weiteres Ungemach. Da Klägerin Miller aufgrund psychiatrischer Gutachten als fortwährend prozessunfähig gilt, beantragte sie eine erneute Begutachtung. Die Kammer um Vorsitzende Richterin Julia Dürig zog sich zur Beratung zurück.

Es wurde ein banges Warten: Hätte man Millers Antrag stattgegeben, wäre der Prozess wohl für lange Zeit auf Eis gelegen. Richterin Dürig aber lehnte ab: Die vorhandenen Gutachten reichten aus. Es gebe keine Anzeichen, dass sich Millers Gesundheitszustand verbessert.

Damit war Teil eins der Verhandlung - sprich: die Frage der Prozessfähigkeit - aber noch nicht abgeschlossen. Miller beantragte einen Prozesspfleger. Auch dies lehnte die Kammer ab. Zwar können Menschen, die prozessunfähig sind, Prozesspfleger bekommen, führte Richterin Dürig aus. Dies aber nur, wenn die Betroffenen auf der Seite der Beklagten sitzen - oder wenn ihnen Verwaltungseingriffe drohen. Die Klägerin könne sich aber in gesetzliche Betreuung begeben, so die Richterin. Aber das lehnt Miller ab: der weitreichenden Konsequenzen wegen.

Damit war die Bühne frei für Teil zwei der Verhandlung: die Inhalte der Wahlanfechtung, die die Kammer rein präventiv miterörterte. Miller hatte moniert, dass Just gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen habe, als der sich die Adressen von Erstwählern besorgte. Außerdem wirft sie der Feuerwehr Weinheim eine Verletzung ihrer (städtischen) Neutralitätspflicht vor. Tatsächlich wurden nur fünf von sieben Kandidaten zum Podium ins Feuerwehrzentrum eingeladen.

Der Datenschutz war schnell abgehandelt: Kandidaten können die Adressen bestimmter Wählergruppen erwerben. Die Sache mit der Feuerwehr war kniffeliger. Die Weinheim-Vertreter und die Karlsruher Beamten betonten unisono, dass es sich um eine geschlossene Veranstaltung ehrenamtlicher Wehrleute handelte.

Man habe Kandidaten eingeladen, die die Öffentlichkeit kannte. Ein schwieriges Argument: Millers Kandidatur kam weder spät noch unauffällig. Allerdings habe die eher kleine Veranstaltung mit rund 100 Wehrleuten keinen wesentlichen Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt.

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