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Eppinger Nachtumzug-Prozess: Die "Hexe mit dem Fellmantel"

Von Hans Georg Frank

Heilbronn/Eppingen. Der Angeklagte ist fassungslos, obwohl ihn sein Verteidiger auf einen "Skandal" vorbereitet hatte. Das Amtsgericht Heilbronn hat Reinhold K. (33) aus Kraichtal-Bahnbrücken im Kreis Karlsruhe wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 6600 Euro verurteilt. Die 110 Tagessätze soll der Versicherungskaufmann bezahlen, weil ihm nach Überzeugung von Richter Oliver Raschke eine Zuschauerin des närrischen Nachtumzugs von Eppingen über einem Kessel mit heißem Wasser entglitten ist. Sie stand knietief in der brodelnden Brühe und erlitt schwere Verletzungen an den Beinen. "Man hebt keinen Menschen über kochendes Wasser", betonte der Richter bei der Urteilsverkündung.

Raschke hatte nach akribischer Beweisaufnahme keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Dieser sei anhand von Fotos und von Zeugenaussagen als jene "Hexe mit dem Fellmantel" identifiziert worden, der das Missgeschick am 3. Februar unterlaufen ist. Alle Akteure waren maskiert. Allerdings sei die Gruppierung aus Bahnbrücken "gut zu erkennen und abzugrenzen" gewesen, sagte der Richter: "Vorne ein Schild, hinten der Kessel." Reinhold K. hat die Vorwürfe von Anfang an vehement abgestritten. "Ich war es nicht", sagte er in seinem letzten Wort.

"Mein Mandant ist der Falsche", hatte auch Verteidiger Manfred Zipper in seinem außerordentlich ausführlichen Plädoyer erklärt und Freispruch gefordert. Dass K. unter 19 beteiligten Mitgliedern der freien Gruppe "Bohbrigga Hexebroda" herausgesucht worden sei, bezeichnete Zipper als "ein Paradebeispiel für Willkür der Obrigkeit". Die Polizei habe nur in eine Richtung ermittelt und "schwere Verfahrensfehler" begangen, weil die Ermittlungsakte dem Opfer überlassen worden sei, ohne die zunächst 19 Beschuldigten zu informieren.

Der Anwalt hält es auch nicht für erwiesen, dass der Kessel aus Bahnbrücken schuld an dem "Leid der Geschädigten" sei. Bei dem Umzug soll es zwei weitere Behältnisse gegeben haben, in denen gleichfalls Wasser über einem Holzfeuer erhitzt worden sei. Der Angeklagte deutete an, dass Freunde des Opfers oder Dritte die damals 18-jährige Janine W. zum Kessel geschleppt und hineingestellt haben könnten. Für den Richter ist diese Version "vollkommen lebensfremd".

Staatsanwältin Patricia Münch zeigte sich "natürlich zufrieden" mit dem Urteil. Sie hatte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen, insgesamt 7800 Euro, gefordert. K. sei "als Täter überführt" worden. Die Körperverletzung sei "ein Augenblicksversagen" gewesen. Die Belastungszeugen hätten "keinen übertriebenen Verfolgungseifer" gezeigt, aber die Freunde des Angeklagten seien "absolut unglaubwürdig" gewesen, sie hätten die Ermittlungen verzögert und ihre Aussagen im Zeugenstand abgestimmt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Anwalt Zipper kündigte noch im Gerichtssaal Berufung an. Bliebe es bei dem Schuldspruch, müsste sein Mandant auch für die finanziellen Folgen des Missgeschicks aufkommen. Nach Ansicht des Verteidigers ist die Stadt Eppingen als Mitveranstalter des Hexenumzugs für den Unfall verantwortlich. Ein Kessel mit heißem Wasser hätte gar nicht zugelassen werden dürfen.

Das Opfer hat bis heute Schmerzen, die Narben an beiden Beinen werden immer bleiben. "In so einem Zustand kann sie sich nicht zeigen", sagte ihr Rechtsanwalt Eduard Karabelnikov. Dabei habe sie eine Ausbildung als Bademeisterin beginnen wollen.

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