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Kurzzeit-Kennzeichen-Affäre: Für angeblichen Autohalter knapp 200 HD-Schilder beantragt

Von Alexander Albrecht

Mannheim/Rhein-Neckar. Es muss irgendwann 2012 gewesen sein, als ein Mann bei einem Autohändler in Mannheim auftauchte und ihm ein "gutes" Geschäft vorschlug - mit Kurzzeitkennzeichen. Diese sind fünf Tage lang gültig und nur für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten zulässig. Der Autohändler sollte möglichst viele dieser Schilder bei der Zulassungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises in Wiesloch erwerben - und mit Profit für bis zu 100 Euro pro Kennzeichen weiterverkaufen. 50 bis 60 Euro sollten an den Besucher, Chef eines privaten Kfz-Zulassungsdiensts in Walldorf, entfallen, den Rest der Mannheimer einstreichen.

Der hochverschuldete Autohändler willigte ein, später übernahm sein Sohn den Betrieb und führte auch das Geschäft mit den HD-Schildern weiter. Am Freitag sind die beiden vom Amtsgericht Mannheim zu Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden, ausgesetzt zur Bewährung. Weil der Kennzeichen-Handel nichts anderes als Betrug war.

In dem von dem Walldorfer erdachten System beantragten sie bei der Zulassungsstelle Schilder und gaben dabei die Personalien von angeblichen Haltern an, die im Ausland wohnen und von dem Deal gar nichts wussten. Die Kennzeichen verkauften die beiden anschließend gewinnbringend an Personen, denen das Auto zwar gehörte. In Fahrzeugpapieren stand jedoch der Name des fingierten Halters. Kopien oder PDF-Dateien ihrer Papiere beschafften sich mal die Angeklagten und mal der Walldorfer.

Auf diese Weise sollen der 63-Jährige und sein Sohn (27) zwischen 2012 und 2014 in insgesamt 1031 Fällen Kurzzeitkennzeichen beantragt haben. In einem Fall wurden für ein und denselben Mann fast 200 Anträge gestellt. An dem Betrug mischten aber auch zwei Führungskräfte der Zulassungsstelle und ein ehemaliger Spitzenbeamter des Rhein-Neckar-Kreises mit. So gab es in der Wieslocher Behörde eine sogenannte Briefgruppe, die sich bis zu ihrer Auflösung nahezu ausschließlich um die Bearbeitung der Anträge des Walldorfers und seiner mit ihm kooperierenden Dienstleister aus ganz Deutschland kümmerten.

Wie ein Staatsanwaltschafts-Sprecher der RNZ bereits Mitte Dezember 2014 bestätigte, sollen die Bediensteten statt den üblichen 10,20 Euro pro Schild lediglich die Hälfte verlangt haben. Zupass kam den Beteiligten auch die vereinfachte Antragsstellung im Internet. Denn während anderswo Originalausweise vorgelegt werden müssen, reichte es in Wiesloch seit Frühjahr 2012 aus, eine E-Mail zu schreiben und die eingescannten Dokumente der Nachricht anzuhängen. Ob diese auf ihre Echtheit hin geprüft wurden, ist zweifelhaft. Selbst eingescannte Unterschriften seien akzeptiert worden, sagte ein Ermittler gestern im Zeugenstand.

Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft orderte alleine der Walldorfer 2013 mehr als 100.000 Kurzzeitkennzeichen im benachbarten Wiesloch und erwirtschaftete damit einen Gesamterlös von rund 2,6 Millionen Euro. Im Gegenzug soll der Dienstleister nach Angaben der Anklagebehörde einen insgesamt sechsstelligen Betrag als Dank für den "Mengenrabatt" auf ein Konto des Landratsamts überwiesen haben.

"Die Zahlungen sind nach unseren Erkenntnissen allerdings ausnahmslos als Gebühren für Amtshandlungen beim Kreis vereinnahmt worden", sagte Landrat Stefan Dallinger im Frühjahr 2016 der RNZ. Deshalb habe der Kreis diese Einnahmen nicht als "Bestechungsgeld" identifizieren können. Derweil ist unklar, wann gegen den Walldorfer und Verantwortliche der Zulassungsstelle Anklage erhoben wird. Dass es so weit kommt, daran besteht kein Zweifel.

"Man war halt so drin, und die Behörde hat ja auch mitgemacht. Deshalb hofften wir, dass das Ganze nicht auffliegt", sagte der am Freitag verurteilte ältere Autohändler. Er steht bei dem Walldorfer mit 300.000 Euro in der Kreide und gab an, früher zwei bis dreimal pro Woche in Spielhallen gewesen und dabei viel Geld verloren zu haben. Wie sein Sohn hatte er sich geständig gezeigt, weshalb es schon vor dem Prozess zu einer Einigung zwischen Gericht und den Verteidigern der beiden gekommen war.

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