Standortübungsplätze Walldürn und Hardheim: Zivilpersonen haben keinen Zutritt
Walldürn. (rnz) Das Betreten der Standortübungsplätze Walldürn und Hardheim ist für Zivilpersonen verboten. Auf diese Regelung weist der Standortälteste der Nibelungenkaserne hin. Das Verbot gilt auch für das Betreten mit Hunden sowie das Befahren der Standortübungsplätze. Gefährdungen können durch den Ausbildungsdienst der übenden Truppe, insbesondere aber auch durch das Berühren, Aufnehmen und Entwenden von Fundgegenständen, Übungsmunition oder Munitionsteilen entstehen.
Ausbildungseinrichtungen, die mit Stacheldraht gesichert sind, stellen ebenfalls ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar und dürfen nicht betreten werden. Eltern sollten Kinder und Jugendliche darüber aufklären. Alle Soldaten sind bemüht, die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten und so eine Gefährdung ihrer Mitbürger auszuschließen.
Die Verbindungsstraße von der Bundesstraße B27 zum Südtor der Nibelungenkaserne (Panzerstraße) ist eine bundeseigene Straße, das Befahren ist verboten. Nur Bundeswehrangehörige und Berechtigte sind davon ausgenommen. Der Bund übernimmt für entstehende Personen- oder Sachschäden keine Haftung.