Kurios Schild in Weinheim: Noten? Verboten!
Von Marco Partner
Weinheim. Nanu?! Plötzliche Stille herrscht im Weinheimer Schlosspark. Kein Mucks ist zu hören. Kein Zwitschern und Pfeifen - und auch kein Trompeten. Liegt es nur daran, dass die Vöglein gen Süden gezogen sind und es ohnehin auf einmal mächtig fröstelt? Nicht nur, denn seit Monatsbeginn ist das Musizieren auf der Grünfläche vor dem Rathausgebäude untersagt. Schon am Parkeingang prangt ein Verbotsschild: Zwei schwarze Achtelnoten auf weißen Grund werden von einem roten Kreis umrahmt und sind obendrein noch mit einem Balken durchgestrichen. Ziemlich originell, aber was verbirgt sich hinter dem kuriosen "Noten verboten"-Schild?
Die Antwort weiß Thomas Fischer vom Amt für Touristik, Kultur und Öffentlichkeitsarbeit. "In Weinheim gab es in jüngster Zeit einige Beschwerden von Parkbesuchern, die sich von einer Dauerbeschallung im Schlosspark bei ihrer Erholung gestört fühlten", erklärt er auf Nachfrage. Es handele sich dabei im Wesentlichen um fast tägliche stundenlange Platzkonzerte mit durchaus geräuschvollen Instrumenten wie Trompete oder Klarinette. Solche "Auswüchse" wolle Bürgermeister Torsten Fetzner nicht länger dulden und daher einschränken.
Seitdem das Schild montiert ist, habe es keine Beschwerden mehr gegeben. "Trotzdem hat unser Ordnungsdienst nun auch eine Handhabe, diese Musiker aus dem Schlosspark zu verweisen", so Fischer. Dass eine Strafe für den Fall einer Nichtbeachtung fällig werden muss, befürchte man zurzeit aber nicht. Die musizierenden Ruhestörer scheinen ohnehin weitergezogen zu sein. Vielleicht wie die Vögel, gen Süden.
Doch betrifft das "Musizieren verboten"-Schild auch andere? Pfeifende Spaziergänger, Jugendgruppen mit Smartphones und tragbaren Lautsprechern oder gar Events wie das Theater am Teich? "Wer keine Musik im Schlosspark spielt, hat selbstverständlich durch das Schild keine Einschränkungen bei seinem Besuch", erklärt der Stadtsprecher. Musik und Konzerte im Rahmen von Veranstaltungen wie dem Bunten Spaziergang oder die Sonntagskonzerte der Stadtkapelle seien jeweils genehmigt und somit nicht betroffen.
Und auch die Vöglein dürfen wieder trillern und zwitschern, wenn sie im Frühling zurückkehren. Dann sogar ohne Trompete und Klarinette im Hintergrund.