Werbeanlagensatzung: Der Albtraum vieler Heidelberger Einzelhändler
Von Timo Teufert
Heidelberg. Wie dringend eine Überarbeitung der Werbeanlagensatzung nötig ist, zeigte sich in der letzten Woche beim Branchentreffen Einzelhandel, zu dem das städtische Amt für Wirtschaftsförderung ins Bürgerhaus Bahnstadt eingeladen hatte. Dort berichtete Anne Schaaf, die in der Hauptstraße vor gut einem Jahr ihren Laden "Wolkenseifen" eröffnet hat, von den Schwierigkeiten mit dem Baurechtsamt.
Am Dienstag, 23. Oktober, informiert die Verwaltung die Gemeinderäte im Bau- und Umweltausschuss (17 Uhr, Neuer Sitzungssaal im Rathaus, Marktplatz 12) über ihre Pläne zur Änderung der Satzung von 1979. Diese regelt "zum Schutz der historischen Altstadt" etwa, wie groß und auffällig Schilder an Läden sein dürfen.
"Es war ein Albtraum", berichtet Schaaf von ihren Erfahrungen, als sie vor einem Jahr den Laden, in dem einst "Bellobene" war, als Marketinginstrument für ihren Onlineshop eröffnete. Zwar hatte sie sich vorher über die Regelungen informiert und ihr Dienstleister, der sich um die Werbeanlagen kümmerte, einen guten Draht zum Baurechtsamt, trotzdem gab es zahlreiche Probleme: "Ich war entsetzt, wie viele Steine mir in den Weg gelegt wurden."
Sie habe das Gefühl, dass im Baurechtsamt vieles nach Gutdünken entschieden werde: "In die Entscheidung fließt auch der persönliche Geschmack der Sachbearbeiter ein. Ich habe im Logo ein Pin-up-Girl aus den 1950er Jahren und die Sachbearbeiterin fühlte sich von der Darstellung persönlich getroffen", so Schaaf. Deshalb habe man ihr das Logo an der Fassade nicht genehmigen wollen.
"Viele Entscheidungen sind nicht nachvollziehbar", findet auch Susanne Schaffner, Vorsitzende des Citymarketingvereins Pro Heidelberg. Zwar wollen auch die Einzelhändler keinen Wildwuchs bei der Werbung, doch die Verwaltung müsse mit Augenmaß entscheiden: "Teilweise geht es nur um wenige Zentimeter. Ich finde, da muss im Zweifel für den Handel entschieden werden", sagte Schaffner. Sie fordert neben der Überarbeitung der Satzung auch ein Gremium, das mit Vertretern von Baurechtsamt und Handel besetzt ist und Streitfälle prüft.
"Immer wenn das Thema diskutiert wird - wie bei Giuseppina Ehmann von der Chocolaterie in der St. Anna-Gasse - geht es doch gar nicht um schlimme Schilder", unterstrich der Vizepräsident des Einzelhandelsverbands Nordbaden, Sahin Karaaslan. Sie darf laut Satzung nicht mit einem Wimpel für ihr Eis werben und hatte vergeblich vor dem Verwaltungsgericht für eine Ausnahmegenehmigung gekämpft.
"Das ist natürlich eine Breitseite für die Stadtverwaltung", nahm Marc Massoth, Leiter der städtischen Wirtschaftsförderung, die Kritik auf. Die Verwaltung wolle die Satzung erneuern, gerade auch in Hinblick auf die Digitalisierung in den Schaufenstern. Für ihn sei ein Beirat, der in Streitfällen moderiere, durchaus vorstellbar. Denn den inhabergeführten Handel müsse man unterstützen, so Massoth.
"Es ist schwer, einen Ausgleich zu finden", gab Oberbürgermeister Eckart Würzner zu. Er könnte sich vorstellen, den Händlern in den Seitengassen mehr Freiheiten zu gewähren als in der Hauptstraße und auch inhabergeführte Geschäfte zu bevorzugen: "Ich finde das eine gute Idee, da die Geschäfte in den Seitenstraßen mehr auf sich aufmerksam machen müssen."
Man müsse aber einen Rahmen finden, damit seine Mitarbeiter auch entscheiden können. "Ich liebe die Vielfalt, aber das zu regeln ist schwer", so der OB. In der Hauptstraße müsse die Verwaltung schon wegen der vielen Menschen und wegen des Lieferverkehrs deutlich restriktiver vorgehen, so Würzner.