Doppelmord-Prozess Frankenthal: Anwalt greift Polizei scharf an und prüft Anklage
Frankenthal/Brühl. (alb) "Hätten die Ermittler den zweiten Mord verhindern können?" - so übertitelte die RNZ bereits Ende vergangenen Jahres den Bericht über einen aufsehenerregenden Prozess vor dem Landgericht Frankenthal. Die drei Angeklagten sollen zwei Unternehmer aus Brühl und Mutterstadt in eine Mannheimer Lagerhalle gelockt, gefesselt, erpresst und später umgebracht haben. Am Donnerstag hielten die Nebenklägervertreter und die Verteidiger des Trios unter Ausschluss der Öffentlichkeit ihre Plädoyers.
Der Mannheimer Anwalt Jens Graf griff die Polizei scharf an. Er vertritt die Witwe des Pfälzer Geschäftsmanns und erinnerte in seinem Plädoyer daran, dass die Ermittler nach dem Mord an dem Brühler und während der Entführung des Mutterstadters an den mutmaßlichen Tätern, einer Frau und zwei Männern, dran waren. Sie brachten mit Erlaubnis der Staatsanwaltschaft sogar einen Peilsender an einem Renault Trafic an, in dem beide Unternehmer erdrosselt wurden.
Die Fahnder hatten zuvor eine Notiz im Terminkalender des 62-jährigen Brühlers entdeckt mit der Straße, in der sich die Lagerhalle auf dem Waldhof befindet. "Drei Tage lang ist nichts passiert", schimpfte Graf, der nach seinem Plädoyer mit der RNZ sprach. Zumal die Polizisten auch das Handy eines Angeklagten abhören konnten, in der sich die Telefonkarte des Mutterstadters befand.
So hätten die Beamten verfolgen können, wie der 49-Jährige von seiner Familie und Freunden fast eine Million Euro auftrieb - angeblich wegen eines geplanten Grundstückskaufs in Berlin. "Spätestens dann hätte man doch stutzig werden müssen", ärgerte sich Graf. Er kündigte an, nach dem Urteil eine Strafanzeige gegen Ermittler wegen grob fahrlässigen Verhaltens zu prüfen.
Ein Beamter habe sich beim Sohn des Mutterstadters entschuldigt und dies auch vor Gericht bestätigt - sich nach einer Verhandlungspause aber plötzlich auf sein Schweige-Gebot berufen, sodass er - wie andere Kollegen - nur zum Teil über seine Arbeit berichtete. Wie Graf schlossen sich alle Vertreter der Nebenklage der Forderung der Staatsanwaltschaft an, das Trio zu jeweils lebenslangen Haftstrafen mit der besonderen Schwere der Schuld zu verurteilen.
Der Verteidiger eines Angeklagten sprach sich für eine "zeitlich befristete" Gefängnisstrafe aus. Die Anwältin des mutmaßlichen Drahtziehers stellte keinen Antrag. Der Verteidiger der Frau wies den Mordvorwurf zurück und plädierte für eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Die "letzten Worte" der Angeklagten sind für Montag anberaumt, das Urteil könnte nächsten Freitag verkündet werden.