Heilbronner Missbrauchsprozess: Wenn dem Kommissar der Kamm schwillt
Von Hans Georg Frank
Heilbronn. Zum Schluss seiner Aussage als Zeuge wagte der Polizist aus Hannover eine persönliche Bemerkung. "Da schwillt mir der Kamm", erklärte der Ermittler. Ihn ärgere die lange Zeit der Ermittlungen bei Verdacht auf Kinderpornografie. Die erste Hausdurchsuchung komme viel zu spät. "In dieser Zeit können Kinder missbraucht werden", sagte er vor dem Landgericht Heilbronn.
Damit hatte der Kommissar den wunden Punkt des Heilbronner Falles exakt getroffen. Vor der Jugendkammer ist ein Erzieher angeklagt, dem nicht nur Besitz, Erwerbung und Verbreitung von kinderpornografischem Material vorgeworfen wird. Der heute 31-Jährige soll auch seit 2012 sechs Jahre lang einen 2005 geborenen Buben missbraucht haben.
Weil die Heilbronner Polizei anfangs sehr nachlässig ermittelte und nicht einmal wusste, dass es sich beim Tatverdächtigen um einen Erzieher handelt, kam es bis Anfang dieses Jahres zu sexuellen Handlungen. Dass die Beamten ihn im Visier hatten, konnte ihn offenbar nicht bremsen.
Der Angeklagte war bereits im Februar 2016 dem verdeckt agierenden Polizisten ins Netz gegangen. Auf die Mitteilung nach Heilbronn wurde am 24. Mai 2016 die Wohnung durchsucht. "Er hat gleich mitgeteilt, dass wir fündig würden", sagte ein Oberkommissar vor Gericht aus.
Die Auswertung von 300.000 Bildern und 20.000 Videos auf den Computer zog sich hin bis zum Sommer 2017. In einem Zwischenbericht an die Staatsanwaltschaft wurden 12.671 Fotos und 908 Filmchen als pornografisch eingeschätzt.
Nun wurde der Arbeitgeber informiert, die evangelische Gesamtkirchengemeinde. Zwar gab es eine Anklage vor dem Amtsgericht wegen Besitzes der Abbildungen, aber es wurde kein Verdacht geschöpft, dass sich der Erzieher selber an Kindern vergangen haben könnte. Auf die Anzeige eines besorgten Vaters folgte am 5. März 2018 die zweite Razzia - zwei Jahre nach dem ersten Verdacht.
Nun fanden sich auch eindeutige Beweise, dass sich der alleinstehende Mann mindestens an einem Buben vergangen hat. Auf einem Foto war er dank eines Flecks an der linken Schläfe identifiziert worden - Haftbefehl wegen "des veritablen Missbrauchs", sagte der Kripobeamte. Unter dem Druck der Indizien habe er nach und nach alles zugegeben.
Er habe "eine amouröse Liebesbeziehung" mit dem kleinen Jungen geführt, lautete die Erklärung im Verhör. "Die Verwerflichkeit war ihm gar nicht so präsent", stellte der Ermittler fest. Bei der Auswahl des Opfers sei er "recht planvoll" vorgegangen. Er habe sich mit dem Buben und dessen Familie angefreundet. Der Junge sei jetzt "sehr, sehr mitgenommen".
Das Urteil soll nächsten Freitag verkündet werden. Der psychiatrische Sachverständige erkannte keine Einschränkung der Schuld- und Steuerungsfähigkeit. Er attestierte Pädophilie und homosexuelle Neigungen und meinte dazu: "Von dem Gedanken, eine Frau zu heiraten und eine Familie zu gründen, kann er sich verabschieden."