Die scharfe Kritik an der Strafverfolgung von Bürgern wegen der „Likes“ und des Teilens von Beiträgen im Internet, die als „extremistisch“ bewertet werden, hat in Russland offenbar Früchte getragen: Das Oberste Gericht spezifizierte am Donnerstag in seinen Vorgaben für die Rechtsprechung den Umgang mit solchen Fällen.