Hintergrund - Pedelec
Pedelec steht für "Pedal Electric Cycle". Ein Pedelec bietet dem Radfahrer nur dann Unterstützung durch einen Elektromotor, wenn dieser in die Pedale tritt. Erfolgt die Pedalunterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde, gelten Pedelecs als Fahrrad und sind nicht zulassungspflichtig. Man entscheidet also selbst, wie viel Unterstützung man beim Radeln zulässt. Sensoren messen den Krafteinsatz und passen die Beschleunigung an.
Man kann per Knopfdruck auch ganz auf die Motorunterstützung verzichten. Streng genommen sind E-Bikes Fahrräder, die auf Knopfdruck ohne Pedalunterstützung fahren. Deshalb ist das E-Bike bereits ab sechs Kilometer pro Stunde zulassungspflichtig und wird eher selten angeboten. Der Begriff Pedelec hat sich aber nicht im Alltagsgebrauch durchgesetzt. Die meisten sprechen vom E-Bike, obwohl sie das Pedelec meinen. (bju)