Land gewinnt Holzstreit: "Gute Nachricht für Waldbesitzer"
Neckar-Odenwald-Kreis. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat im Kartellstreit um die Holzvermarktung in Baden-Württemberg zugunsten des Landes entschieden. "Die baden-württembergischen Forstämter dürfen wieder in Waldflächen bis 3000 Hektar Dienstleistungen für die Eigentümer erbringen - eine gute Nachricht für private und kommunale Waldbesitzer", begrüßt Alois Gerig, forstpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, das Urteil.
Eine Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts und das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf sind damit vom Tisch. In einem Kartellverfahren war den Förstern 2015 ein gemeinsamer Holzverkauf aus Staatswald und anderen Waldbesitzarten untersagt worden.
Das Bundeskartellamt hatte das Land Baden-Württemberg 2008 verpflichtet, Holz aus dem Privat- und Kommunalwald nur noch dann zu vermarkten, wenn Holz auf Flächen mit weniger als 3000 Hektar eingeschlagen wurde. 2015 hat das Bundeskartellamt diese Grenze auf 100 Hektar abgesenkt und dem Land zudem untersagt, bestimmte Forstdienstleistungen für Privat- und Kommunalwaldbesitzer zu erbringen. Mit dem Karlsruher Richterspruch werden diese Auflagen aus 2015 nun aufgehoben.
Den Wettbewerbshütern war es ein Dorn im Auge, dass das Land Baden-Württemberg den Holzverkauf aus dem Landes-, Kommunal- und Privatwald bündelt und so eine marktbeherrschende Stellung auf dem Holzmarkt einnimmt. Aber: "Die Mitarbeiter des Landesbetriebs ForstBW bewirtschaften den Wald tagtäglich eben nicht nur aus rein wirtschaftlichen Gründen, sondern auch, weil der Wald wichtige ökologische und soziale Funktionen für die Bürger in Baden-Württemberg zu erfüllen hat", betont Minister Peter Hauk.
"Mit der Änderung des Bundeswaldgesetzes hat die Große Koalition in der letzten Wahlperiode klargestellt, dass wir keine Wettbewerbsverzerrungen auf dem Holzmarkt wollen", erklärt Alois Gerig. Darüber hinaus habe der Gesetzgeber dafür Sorge getragen, dass Dienstleistungsangebote der Forstämter auch in Zukunft erhalten bleiben können.
Im Bundeswaldgesetz wurde neu geregelt, dass bestimmte Forstdienstleistungen nicht dem Kartellrecht unterliegen und weiterhin von den Forstämtern angeboten werden dürfen - beispielsweise Holzauszeichnen, Waldbau und Holzernte.
Alois Gerig betont: "Das Urteil und die Bundeswaldgesetzänderung machen den Weg frei, dass Waldbesitzer weiterhin auf die bewährten Dienste ihres Försters vor Ort zurückgreifen können. Durch die Forstämter erhalten private und kommunale Waldbesitzer Zugang zum Holzmarkt - zudem bleiben unsere Wälder in einem guten ökologischen Zustand."
Das Urteil reduziert darüber hinaus den Zeitdruck für die Umsetzung der Forstreform. Denn: Die Änderung des Bundeswaldgesetzes und das Urteil des Bundesgerichtshofs bilden eine Grundlage, die Forststrukturen neu zu ordnen und Bewährtes weiterzuführen, so Gerig.
Ziel müsse es sein, eine flächendeckende und nachhaltige Waldbewirtschaftung sicherzustellen, den Wald als Erholungsraum zu erhalten und seine wichtigen ökologischen Funktionen zu schützen.
"Wir, die Städte und Gemeinden als größte Waldeigentümer, sind zunächst erleichtert. Das Urteil stellt klar, dass wir uns bei der Bewirtschaftung des Waldes im rechtssicheren Raum bewegen und unser Wald keine reine Holzfabrik ist", so der Präsident des Gemeindetags, Roger Kehle.