Was gehört Nußloch?: Schwierige Recherche vor der Doppik-Umstellung
Nußloch. (axe) Zählen, zählen, zählen: Vor die Doppelte Buchführung hat die Betriebswirtschaft die Inventur gesetzt. Und mit dem Zählen wird die Gemeinde gut zu tun haben, wenn sie wie geplant zu Beginn des Jahres 2020 die sogenannte Doppik etablieren will. Die nächsten Schritte auf dem Weg zur Einführung des "Neuen Kommunalen Haushaltsrechts" skizzierte Kämmerin Susanne Einsele dem Gemeinderat - in Anbetracht der spröden Materie ausgesprochen anschaulich - und holte sich hierfür einen einmütigen Beschluss.
Grundsätzlich strukturiert Nußloch seine Haushalte ab der kommenden Dekade nach Produkten - nach den Leistungen, die von der Kommune erbracht werden. Denkbar wäre auch gewesen, die Steuerung der Finanzen an der Organisationsstruktur der Verwaltung auszurichten, was den Gemeinden aber zusehends wenig zielführend erscheint. Gegliedert wird der Haushalt dabei in drei Teile, von denen der erste die "internen Produkte" abbildet, sprich den Zentralhaushalt mit den Steuerungs-, Service- und Mitwirkungsleistungen. Teiletat zwei, der sogenannte Fachbereichshaushalt, steht für die "externen Produkte", also für die Leistungen, die Nußloch für seine Bürgerschaft unmittelbar erbringt. Die Allgemeine Finanzwirtschaft fließt in den dritten Etatteil ein.
Unterhalb dessen wird Nußloch nicht einzelne Produkte, sondern nur Produktgruppen definieren, um den Haushalt nicht unnötig aufzublähen. Wo nötig, sollen Schlüsselprodukte und Kennzahlen diese Gruppen ergänzen oder schärfer fassen. Einzige Ausnahme sind die Schulen, Kindergärten und Sportstätten, die aus Gründen der vorgeschriebenen Finanzstatistik generell eine vertiefte Darstellung bis auf Produktebene hinein verlangen.
Die Schwierigkeit ist jetzt, sich darüber klar zu werden, was Nußloch eigentlich alles gehört. Ergo ist wie erwähnt Zählen angesagt. Schließlich bestimmt das Inventar der Gemeinde - das bewegliche wie unbewegliche Vermögen und die Kreditlast - direkt die Eröffnungsbilanz und hat somit Auswirkungen auf die künftigen Haushalte. Zudem belasten Abschreibungen die Ergebnishaushalte und schmälern dadurch einen möglichen Gewinn.
Herangezogen bei der anstehenden Fleißarbeit wird eine Inventurrichtlinie nebst Bewertungsleitfaden, die vom Gemeinderat mit seinem Beschluss ebenfalls abgesegnet wurde. Auch hier soll es Vereinfachungen geben. So finden bewegliche Vermögensgegenstände erst ab einem Kaufbetrag von 800 Euro Aufnahme; geringwertige Wirtschaftsgüter werden genauso wenig erfasst wie bewegliches Vermögen, das älter als sechs Jahre ist - es sei denn, es stellt einen erheblichen Wert dar wie beispielsweise ein Feuerwehrauto.
Generell werden bei der Inventur die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde gelegt. Doch nicht selten können diese kaum mehr recherchiert werden. Oder der Aufwand wäre zumindest enorm. Zur Bemessung von Gebäuden wird deshalb vereinfacht der Versicherungswert nach Rückindizierung auf das Herstellungsjahr angenommen, wobei für Liegenschaften, die älter als 45 Jahre sind, 1974 als Index dient. Unbebaute Grundstücke wiederum werden nach dem Bodenrichtwert taxiert.
Eines haben die Bürgervertreter schon festgelegt: den Wert des Nußlocher Waldes. Dieser steht künftig mit fast 3,5 Millionen Euro in den Büchern, was sich aus 7700 Euro für jeden der 338 Hektar Forstbetriebsfläche und 2600 Euro pro Hektar für den Rest zusammensetzt.