Waibstadt/Sinsheim: Kerwe-Schläger sind verurteilt
Von Christiane Barth
Waibstadt/Sinsheim. Das Urteil dürfte bei den vier Angeklagten, die sich wegen einer Schlägerei beim Kerwerock 2016 vor dem Sinsheimer Amtsgericht verantworten mussten, Betroffenheit ausgelöst haben. Sechs Verletzte hatte es in jener Nacht im November gegeben: Nun, nach zwei Verhandlungsterminen und vielen Stunden Zeugenverhör, nach flammenden Plädoyers der Verteidiger, die allesamt den Freispruch forderten, sprach das Gericht das Urteil: Alle Vier wurden schuldig gesprochen. Das Strafmaß reicht von acht Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung bis zur Verwarnung in Verbindung mit Bußgeldern von 800, 600 und 500 Euro.
Trotz der Rede eines der Verteidiger, die mit großem rhetorischen Geschick darauf abzielte, das Handeln der vier Angeklagten nicht über einen Kamm zu scheren und die Tatkomplexe nicht zu vermengen, kam die Richterin zum Fazit: "Es handelt sich um einen einheitlichen Tathergang." Die vier Männer, die offenbar in einer "Formation", wie sich Richterin und Staatsanwältin äußerten, aufgetreten waren, mussten sich belehren lassen: "Wenn man auf eine Menschenmenge einschlägt, gibt es immer Geschädigte." Juristisch eingeordnet wurde die Tat als gefährliche Körperverletzung - nicht weil Werkzeuge oder Schuhe als Waffe benutzt worden seien, sondern weil gemeinschaftlich agiert worden sei.
Der Verteidiger sprach davon, allenfalls psychische Beihilfe zur Tat unterstellen zu wollen. Auch, dass einer der Angeklagten einem Schwarzafrikaner einen Bänderriss zugefügt haben könnte, zweifelte er an: Dieser habe zwei Promille Alkohol im Blut gehabt und sei wohl umgeknickt. Ein weiterer Verteidiger störte sich an der Zeugenaussage eines Polizisten, der von einem Schlagring, festgehalten im Vernehmungsprotokoll, gesprochen habe: "Mein Mandant kann sich nicht erinnern, einen Gegenstand erwähnt zu haben." Zudem fehle ihm jetzt, fast eineinhalb Jahre nach dem Vorfall, der Zusammenhang zwischen Tat und möglicher Ahndung: "Das ist ein absolutes ,No-Go’ und Gift."
Die Vertreterinnen der Jugendgerichtshilfe äußerten sich in mildem Ton über ihre Schützlinge: Zum einen führten sie an, die Tat sei zu lange her, als dass sie nun zum Zwecke erzieherischer Maßnahmen funktioniere, zum anderen werde das Fehlverhalten bereut. Es war von Gruppendynamik die Rede, von Abgrenzungsproblemen, von Entwicklungskräften, die noch am Wirken seien, und von ausreichend Einsicht zur Lebensveränderung, trotz teils noch anhängiger weiterer Verfahren.
Und trotz langer Verhandlung fasste sich die Staatsanwältin am Ende kurz: Bestätigt hätten sich die Vorwürfe der Anklageschrift. Zwar hätten nicht alle Auseinandersetzungen aufgeklärt werden können. Dennoch bleibe man beim Hauptvorwurf: Die vier jungen Männer seien bereits im Foyer der Halle aggressiv aufgefallen, hätten sich später als Gruppe formiert und wahllos auf die Besuchermenge eingeschlagen. Einer der Geschädigten soll sogar bleibende Schäden am Auge davongetragen haben.
Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund Alkoholkonsums könne sie nicht feststellen, so die Staatsanwältin. Vielmehr wollte sie bei einem der Angeklagten "schädliche Neigungen" nicht ausschließen und wich von der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe ab: "Dass er sich auf einem guten Weg befindet, kann er im Rahmen der Bewährung beweisen." Bei den zum Tatzeitpunkt noch jugendlichen Angeklagten wurde das Jugendstrafrecht angewandt.