Zweibrücken/Haßloch: Tod im Holiday Park - Oberlandesgericht prüft Urteil
Zweibrücken. (dpa) Der Rechtsstreit um den Unfalltod eines Mädchens im Holiday Park im pfälzischen Haßloch geht am 20. April vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken weiter. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Nach den Freisprüchen im Berufungsprozess vor dem Landgericht Frankenthal im Juli hatten die Staatsanwaltschaft und die Eltern des getöteten Kindes Revision eingelegt. Damals war das Landgericht zu dem Schluss gekommen, dass beide Angeklagten keine Schuld am Tod des Mädchens aus Kelsterbach bei Frankfurt tragen. Die Staatsanwaltschaft hatte Geldstrafen für die Männer verlangt. Die Eltern, die als Nebenkläger auftraten, hatten sich angeschlossen.
Die Elfjährige war am 15. August 2014 in dem Fahrgeschäft Spinning Barrels («Drehende Fässer») von den Plattformen erfasst und tödlich verletzt worden. In der ersten Instanz war der damals 22 Jahre alte Ex-Bediener des Fahrgeschäfts wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Seine damaligen Vorgesetzten waren freigesprochen worden. Dagegen hatten Staatsanwaltschaft und Eltern Berufung eingelegt.
Im Urteil des Landgerichts Frankenthal hieß es dann im Juli, die Mitarbeiter hätten zwar die Kontrollpflichten verletzt. Aber: «Wir können den Nachweis nicht führen, dass es anders gekommen wäre, wenn die Kontrollen besser gewesen wären», erklärte der Vorsitzende Richter Uwe Gau. Nun muss das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken im Zuge der Revisionen das Urteil des Landgerichts Frankenthal auf mögliche Rechtsfehler zu überprüfen.