Möchte man ein Testament machen, stößt man auf viele Fragen und Möglichkeiten. Schnell gerät man zu der Erkenntnis, dass fachlicher Rat wichtig ist. Von noch größerer Bedeutung ist das Hinzuziehen eines Experten, wenn der Erbe eine geistige Behinderung hat und zeit seines Lebens auf Betreuung und die Unterbringung in einer Einrichtung angewiesen sein wird. Viele Eltern stellen sich hier die Frage, wie sie ihrem Kind mit einer Behinderung einen bestimmten Vermögenswert aus dem Nachlass zukommen lassen können, ohne dass dieser sofort dem Zugriff des Sozialhilfeträgers oder des Landeswohlfahrtsverbandes preisgegeben wird. Dies kann insofern von großer Bedeutung sein, als dass ein Mensch mit Behinderung außerhalb des zugewiesenen Regelsatzes eigene Mittel für zusätzliche Hilfsmittel oder Therapien benötigt oder über das 65. Lebensjahr hinaus in der vertrauten Einrichtung bleiben möchte, anstatt in ein reguläres Seniorenwohnheim zu ziehen.