Kein Urteil im Kopfschuss-Prozess: Laut einer Expertin hatte der Angeklagte nach der Tat zu geringe Schmauchspuren an den Händen gehabt. Auch der Gerichtsmediziner zog das Geständnis des Mannes in Zweifel. Die Berufsrichter widersprechen den Geschworenen.