Mit der Ausfertigung der Haushaltssatzungen für den Doppelhaushalt 2017/2018 nach Genehmigung durch die Landesdirektion Sachsen endet für die Stadt Leipzig die vorläufige Haushaltsführung und der Doppelhaushalt wird planmäßig vollzogen. Somit sind die einzelnen Budgets der Fachämter freigegeben und können von diesen in eigener Verantwortung planmäßig bewirtschaftet werden. Lediglich für wenige Budgets der baulichen Unterhaltung sowie für Investitionsmaßnahmen sind weiterhin Einzelfreigaben durch das Finanzdezernat notwendig.