Im Rechtsstreit zwischen Mainz 05 und Anwar El Ghazi gibt es Bewegung. Nachdem das Arbeitsgericht Mainz am 12. Juli die fristlose Kündigung für unwirksam erklärt hat, reicht der FSV eine sogenannte Vollstreckungsgegenklage ein. Außerdem soll auf Initiative des Vereins die DFL prüfen, ob ein Schlichtungsverfahren möglich ist.