Die Stadt Aachen führt im neuen Jahr erhöhte Gebühren für das Anwohnerparken ein, basierend auf der Fahrzeuggröße. Wann wird das Parken für Anwohner tatsächlich teurer? Im Juni vergangenen Jahres hat der Aachener Stadtrat für das kommende Jahr eine neue Gebührenordnung für das Anwohnerparken beschlossen. Wer aber aktuell noch einen Anwohnerparkausweis beantragen möchte, stellt fest, dass die bisherige Pauschale von 30 Euro immer noch gilt und bisher noch nicht durch eine flächenbasierte Berechnung der Beiträge ersetzt wurde. Ab wann wird die neue Gebührenordnung tatsächlich in Kraft treten? Die neue Gebührenhöhe wird sich an der Größe des Fahrzeugs orientieren: Dann werden nicht pauschal, sondern pro Quadratmeter 30 Euro fällig, zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 15 Euro. So wird der Besitzer eines vergleichweise kleinen Smart EQ Fortwo künftig rund 150 Euro für das Anwohnerparken zahlen müssen, für einen VW Golf sind es 245 Euro, während ein Mercedes V-Klasse mit mindestens 300 Euro zu Buche schlägt. Aktuell beträgt die Gebühr weiterhin 30 Euro pro Jahr Mit der neuen Gebührenordnung sollen Fahrzeughalter dazu motiviert werden, auf kleinere Autos, alternative Stellplätze oder andere Verkehrsmittel umzusteigen. Wann das Parken tatsächlich teurer wird, bleibt jedoch aktuell weiter unklar. Laut der "Aachener Zeitung" bereitet die Stadtverwaltung die Einführung aktuell noch vor und arbeitet mit einem externen Dienstleister an einer digitalen Antragsplattform. Die Umstellung solle aber noch in der ersten Jahreshälfte abgeschlossen sein, sagte ein Sprecher der Stadt der Lokalzeitung. Der genaue Termin werde aber noch "frühzeitig" kommuniziert. Bis zur finalen Umsetzung müssten Fahrzeughalter die Maße ihres Autos bei der Beantragung zunächst aber noch manuell eintragen. Langfristig plane die Stadt jedoch, diese Daten automatisch aus dem Fahrzeugschein zu übernehmen. Bestehende Parkausweise blieben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, neue können frühestens vier Wochen vor Ablauf beantragt werden. Das Konzept bringt zudem weitere Neuerungen: Neben Einjahres-Ausweisen werden künftig auch Varianten mit drei oder sechs Monaten Laufzeit angeboten. Außerdem erweitert sich der Kreis der Berechtigten. So können künftig auch Personen mit Nebenwohnsitz in Aachen sowie Auszubildende einfacher einen Parkausweis beantragen. Die Anträge sind sowohl online als auch vor Ort möglich.