In München haben die Grünen ohne Genehmigung das Siegestor angestrahlt. Von einem drohenden Bußgeld lässt sich die Partei nicht beeindrucken – im Gegenteil. Eine nicht genehmigte Projektion mit einem Porträt des Grünen-Kanzlerkandidaten Robert Habeck auf das Münchner Siegestor hat nun ein Nachspiel. Die Polizei habe bereits ein Bußgeldverfahren eingeleitet, das die Stadt weiterführen werde, teilte das Kreisverwaltungsreferat der Stadt München mit. "Wahlwerbung auf Denkmälern ist grundsätzlich nicht genehmigungsfähig", betonte dieses. Die Projektion hatte am Freitag eine Stunde lang ein Konterfei von Habeck mit grünem Hintergrund auf den zwischen 1843 und 1850 gebauten Triumphbogen geworfen, darunter die Schlagworte "Bündniskanzler. Ein Mensch. Ein Wort.". Die Polizei ließ diese nach eigenen Angaben abschalten, weil die Verantwortlichen vor Ort keine Genehmigung der Stadt vorweisen konnten. Der Projektor befand sich dem Kreisverwaltungsreferat zufolge in einem geparkten Auto in der Nähe. Grüne kündigen weitere Projektionen an Nach ersten Erkenntnissen der Polizei gehören die Verantwortlichen zu einer Firma. Unklar sei aber, wer den Auftrag für die Projektion gegeben habe, sagte eine Sprecherin des Polizeipräsidiums München. Die Grünen hatten zuvor eine Kampagne mit Projektionen von Habeck in verschiedenen deutschen Großstädten an Fassaden angekündigt. CSU-Generalsekretär Martin Huber bezeichnete die Aktion auf der Plattform X als einen Skandal: "Völliger Größenwahn bei Robert Habeck und den Grünen: illegal ein Kulturdenkmal für selbstverliebte politische Botschaften nutzen ist eine neue Dimension grüner Arroganz." Bußgeldverfahren wegen verschiedener Verstöße Der Bundesvorstand der Partei beurteilte die Aktion hingegen positiv. Auf Nachfrage des Bayerischen Rundfunks (BR) kündigte die Pressestelle der Grünen weitere, vergleichbare Aktionen an: "Das Motiv wird über mehrere Tage in unterschiedlichen Städten in ganz Deutschland an zentralen öffentlichen Plätzen zu sehen sein", hieß es. Wo genau die Grünen die nächste Projektor-Aktion planen, ließen sie offen. In schwierigen Zeiten müssten demokratische Parteien und die Gesellschaft bereit sein, breite Bündnisse einzugehen, hieß es. Das Bußgeldverfahren richtet sich nach Angaben des Kreisverwaltungsreferats erst einmal an die Personen, die die Polizei vor Ort angetroffen hat. Im Raum stehen demnach unter anderem mögliche Verstöße gegen die Plakatierungsverordnung der Landeshauptstadt und den Denkmalschutz. Danach richte sich die Höhe des Bußgeldes.