Ob Feuer-, Erd- oder Seebestattungen: Beerdigungen kosten oft viel Geld. Wir zeigen Ihnen, welche Summen realistisch sind. Wer einen geliebten Menschen verliert, hat nicht nur mit der Trauer zu kämpfen. Oft trägt er noch eine weitere Last: alles Wichtige zu regeln. Dazu zählt auch die Beerdigung des Verstorbenen. Ein nicht unwichtiger Faktor ist dabei die Frage der Kosten. Je nach Art der Beerdigung fallen diese unterschiedlich hoch aus – und nicht immer konnte der Verstorbene selbst ausreichend vorsorgen. Wir zeigen Ihnen, mit welchen Kosten Sie für welche Leistungen rechnen müssen, wer diese überhaupt tragen muss und was passiert, wenn gar kein Geld für die Bestattung vorhanden ist. Was kostet eine Bestattung? Eine Bestattung kostet nach Angaben der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas im Schnitt 4.000 bis 5.000 Euro – ohne die Grabgestaltung. Mit Grabmal und Grabanlage sind es im Schnitt 6.000 bis 7.000 Euro . Die Spanne ist aber enorm: Sie reicht von der anonymen Einfachbestattung für knapp 1.000 Euro bis zu Beträgen in Höhe von mehreren 10.000 Euro. Angemessene Kleidung: Muss ich bei einer Beerdigung schwarz tragen? Eine Feuerbestattung ist in der Regel günstiger als eine Erdbestattung. Zwar kostet es zwischen 200 und 600 Euro zusätzlich, den Verstorbenen einzuäschern, doch eine Urnenbestattung erfordert auch weniger Platz, Gebühren und Pflege für die Grabstelle. Die Preise für die Bettung unterscheiden sich zudem aufgrund unterschiedlicher Friedhofsgebühren bundesweit stark. Auch wenn es Kraft kostet: Vergleichen Sie vor einem Kauf verschiedene Anbieter. So finden Sie nicht nur das finanziell beste Angebot, sondern auch das, was am besten zu Ihren und den Vorstellungen des Verstorbenen passt. In jedem Fall sollten Sie einen Kostenvoranschlag bei unterschiedlichen Bestattungsunternehmen einholen. Dieser sollte klare Absprachen und die entsprechenden Brutto-Endpreise enthalten. Nur so können Sie die Preise der Leistungen vergleichen und unangenehme Überraschungen vermeiden. Preise im Überblick Gebühren für Urkunden von bis Leichenschau/Totenschein 100 Euro 250 Euro Sterbeurkunde (Erstausführung) 10 Euro 20 Euro Jede weitere Ausführung 5 Euro 12 Euro Krematorium Krematorium von bis Einäscherung samt Aschekapsel 200 Euro 600 Euro Zweite Leichenschau vor Einäscherung 25 Euro 150 Euro Urnenversand 25 Euro 75 Euro Bestatter Bestatterleistungen von bis Sarg Feuerbestattung (inkl. Auskleidung) 500 Euro 4.000 Euro Sarg Erdbestattung (inkl. Auskleidung) 600 Euro 6.000 Euro Schmuckurne 60 Euro 1.200 Euro Kühlzelle/Kühlung (drei Tage) 75 Euro 180 Euro Kissen, Decken (Sarg) 40 Euro 300 Euro Totenbekleidung 40 Euro 160 Euro Ankleiden, Einbetten 60 Euro 180 Euro Hygienische Versorgung 60 Euro 300 Euro Überführung, pauschal im Nahbereich (inkl. Personal) 130 Euro 300 Euro Überführung, regional/überregional je Kilometer (inkl. Personal) 2 Euro 3,50 Euro Aufbahrung, Dekoration externe Trauerhalle (inkl. Trauerfeier) 100 Euro 600 Euro Nutzung eigener Trauerhalle (inkl. Trauerfeier) 100 Euro 400 Euro Grabkreuz 60 Euro 180 Euro Formalitäten und Verwaltung 80 Euro 350 Euro 30 Trauerbriefe ohne Porto 60 Euro 180 Euro Friedhof Friedhofsgebühren von bis Beisetzungsgebühr 100 Euro 1.800 Euro Erdgrab anonym 500 Euro 2.600 Euro Erdreihengrab 500 Euro 1.800 Euro Erdwahlgrab 800 Euro 3.000 Euro Urnengrab anonym 200 Euro 1.800 Euro Urnenreihengrab 180 Euro 1.700 Euro Urnenwahlgrab 300 Euro 2.800 Euro Trauerhallennutzung 40 Euro 600 Euro Träger (Urne einer, Sarg vier) 20 Euro 400 Euro Grabmalgenehmigung 20 Euro 250 Euro Steinmetz Steinmetzleistung von bis Neuer Grabstein 550 Euro 5.500 Euro Neue Einfassung 500 Euro 1.600 Euro Inschrift (30 Buchstaben) 250 Euro 1.600 Euro Grabmal versetzen (inkl. Transport) 50 Euro 1.800 Euro Gärtner/Florist Gärtner-/Floristenleistungen von bis Kranz 80 Euro 450 Euro Blumenbukett für Sarg/Schmuckurne 70 Euro 350 Euro Provisorische Grabanlage 80 Euro 550 Euro Erste dauerhafte Grabanlage 200 Euro 1.000 Euro Dauergrabpflege 2.450 Euro 11.000 Euro Weitere Leistungen Weitere Leistungen Dritter von bis Zeitungsanzeige 100 Euro 1.200 Euro Musikalische Gestaltung 30 Euro 600 Euro Trauerkaffee/-mahl 250 Euro 1.800 Euro Trauerredner (weltlich) 200 Euro 550 Euro Die genannten Angaben und Preise entstammen der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas (Stand: 20. Dezember 2024). Was kostet ein Grabstein? Ein neuer Grabstein kostet zwischen 550 und 5.500 Euro. Eine neue Einfassung zwischen 500 und 1.600 Euro und eine Inschrift mit 30 Buchstaben 250 bis 1.600 Euro. Wer ein Grabmal versetzen will, zahlt inklusive des Transports zwischen 50 und 1.800 Euro. Deutlich günstiger als ein Grabstein ist ein Grabkreuz: Es kostet zwischen 60 und 180 Euro. Trotz Anspruch: Wie Sie Ihren Pflichtteil beim Erbe verlieren können Wer muss die Kosten tragen? Die Kosten einer Bestattung tragen in der Regel die Erben – als Gegenleistung für das erhaltene Erbe. Üblicherweise müssen sie für Bestatter und Grab, Feier, Grabstein, Anlage der Grabstätte sowie Todesanzeigen und Danksagungen aufkommen, nicht jedoch für Reisekosten der Angehörigen. Können alle Erben die Kosten nicht tragen, gibt es kein Erbe oder schlagen alle Erben den Nachlass aus, zahlt der Unterhaltspflichtige. Gibt es keine unterhaltspflichtigen Personen, sind die Angehörigen an der Reihe. Testament, Erbschein, Steuern : Was Sie übers Erben wissen sollten Risiko: Schulden erben – so können Sie sich schützen Hat keiner von ihnen die finanziellen Mittel, springen Sozialamt oder Kommune ein (mehr dazu im folgenden Abschnitt). Schlägt nur ein Erbberechtigter das Erbe aus, tragen die übrigen Erben die Bestattungskosten. Wer zahlt, wenn kein Geld da ist? Menschen ohne eigene finanzielle Mittel müssen auch bestattet werden . In diesen Fällen kommt die Kommune für die Kosten der Bestattung auf. Sie wählt in der Regel die Art und den Ort aus – meistens eine Feuerbestattung und ein anonymes Gemeinschaftsgrabfeld. Das ist der Fall, wenn der Verstorbene selbst für seine Bestattung keine Vorsorge geleistet, keine finanziellen Mittel hinterlassen hat und auch die Erben und Unterhaltsverpflichteten nicht für die Bestattung aufkommen können. Die Kostenübernahme müssen die Hinterbliebenen beantragen. Welche Bestattungsarten gibt es? In Deutschland gibt es verschiedene Bestattungsarten. Die meistverbreitete war lange Zeit die Erdbestattung , bei der die Verstorbenen in einem Sarg begraben werden. Dabei haben Sie die Wahl zwischen: Erdfamiliengrabstätten: Größe und Lage können Sie wählen und das Nutzungsrecht verlängern Erdwahlgrabstätten: Bis zu vier der nebeneinander liegenden Grabstellen und die Lage können Sie wählen, eine zusätzliche Urnenbeisetzung ist möglich, das Nutzungsrecht können Sie verlängern Erdreihengrabstätten: Lage und Größe sind nicht wählbar, das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden, eine zusätzliche Urnenbeisetzung ist möglich Erdgemeinschaftsgrabstätten: Die Lage ist nicht wählbar, das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden, es gibt keine individuelle Kennzeichnung, die Friedhofsverwaltung pflegt die Gemeinschaftsfelder, Blumen und Kränze dürfen Sie nur an bestimmten Stellen ablegen Alternativ zur Erdbestattung gibt es die Feuerbestattung , bei der die Verstorbenen eingeäschert werden. In den Krematorien herrscht Sargpflicht, die Asche wird aber meist in einer Urne beigesetzt. Analog zur Erdbestattung können Sie auf dem Friedhof zwischen Urnenfamiliengrabstätten , Urnenwahlgrabstätten , Urnenreihengrabstätten und Urnengemeinschaftsgrabstätten wählen. Zusätzlich gibt es bei Urnenbestattungen weitere Möglichkeiten: Aschengrabstätte: Die Asche der Verstorbenen wird unter einem Rasenstück ausgestreut. Kolumbarium: Hier werden die Urnen in einer Grabkammer mit reihenweise übereinander angebrachten Nischen beigesetzt. Urnenwandgrab: Funktioniert wie ein Kolumbarium, nur dass die Nischen noch mit einer Platte verschlossen werden, auf der Name und Lebensdaten der Verstorbenen eingraviert sind. Seebestattung: Eigentlich herrscht in Deutschland Friedhofszwang. In Ausnahmefällen – und wenn der Verstorbene das verfügt – kann die Asche aber auch in einer Seeurne außerhalb der sogenannten Dreimeilenzone nach seemännischen Bräuchen dem Meer übergeben werden. Ein Trend sind Naturbestattungen . Dabei wird die Asche an einem Baum innerhalb eines ausgewiesenen Friedhofwaldstücks begraben. Strenge Regeln: Dieses Grabmal dürfen Friedhöfe verbieten Urne für zu Hause – ist das erlaubt? Anders als zum Beispiel in den USA ist es in Deutschland nicht erlaubt, sich Urnen mit der Asche von Verstorbenen zu Hause ins Wohnzimmer zu stellen. In Bremen ist es allerdings seit 2015 möglich, die Asche auf Privatgrundstücken auszustreuen. Was ist eine anonyme Bestattung? Zunehmend fällt auch bei nicht mittellosen Menschen die Wahl auf ein anonymes Grab – so zum Beispiel eine Wiese auf einem Friedhof oder in einem dafür bestimmten Waldgebiet. Es gibt keine gesonderte Kennzeichnung des Ortes. Die Grabpflege, falls erforderlich, übernehmen der Friedhof, die Kommune oder auch freiwillige Helfer. Ganz anonym ist das in der Regel aber nicht: Im Regelfall gibt es auf dem Friedhof eine Grabtafel mit den Namen der dort bestatteten Personen. Kann ich Bestattungskosten von der Steuer absetzen? Die Kosten einer Beerdigung können Sie als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Das gilt allerdings nur, wenn Sie sie aus eigener Tasche gezahlt haben – und nicht aus dem Nachlass oder dank einer entsprechenden Vorsorge des Verstorbenen (mehr dazu unten). Nur wenn das Erbe geringer ist als die Bestattungskosten, können sie die Kosten geltend machen. Beispiel: Ein Mann stirbt und hinterlässt seiner Frau 4.900 Euro. Die Beerdigungskosten, für die die Frau aufkam, beliefen sich auf 9.890 Euro. In ihrer Steuererklärung kann sie den Differenzbetrag geltend machen, also 4.990 Euro. Auch unter bestimmten anderen Voraussetzungen können Hinterbliebene Beerdigungskosten in der Steuererklärung angeben. Das ist der Fall, wenn sich jemand aus sittlichen Gründen verpflichtet fühlt , für die Bestattungskosten aufzukommen, obwohl er oder sie kein Erbe des Verstorbenen ist und daher eigentlich nicht zahlen muss. Beispiel: Eine Frau stirbt und hinterlässt ihrem Sohn als alleinigem Erbe Möbel, Hausrat und 500 Euro. Weil der Sohn hochverschuldet ist, kann er die Bestattungskosten finanziell nicht stemmen. Aus sittlichen Gründen fühlt sich nun die Tochter des Sohns, also die Enkelin der verstorbenen Frau, verpflichtet, die Kosten für die Bestattung ihrer Großmutter zu übernehmen. In welcher Höhe der Fiskus nun die Beerdigungskosten anerkennt, ist von Fall zu Fall verschieden. Das Finanzamt erkennt grundsätzlich nur jene Kosten an, die unmittelbar mit der Bestattung zusammenhängen. Den anschließenden Leichenschmaus, die Trauerkleidung oder auch die Bestellung und Pflege von Grabstätten können Sie nicht steuermindernd geltend machen. Außerdem gilt eine Obergrenze von 7.500 Euro . Wie sorge ich für meine Bestattung vor? Wer für seine eigene Beerdigung vorsorgen will, kann das etwa mit einem Tagesgeldkonto tun, auf das regelmäßig Beträge fließen. Eine Sterbegeldversicherung lohnt dagegen nur in wenigen Fällen. Der Grund: Wer nach Abschluss der Versicherung noch lange lebt, zahlt am Ende drauf. Gegebenenfalls deckt auch Ihr Nachlass die Beerdigungskosten ab. Dann müssen Sie nicht extra vorsorgen. Alternativ können Sie Ihre Bestattung auch schon zu Lebzeiten organisieren und bezahlen. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie das Geld auf einen Schlag bezahlen oder es vor dem Zugriff des Sozialamtes sichern wollen. Dazu müssen Sie ein Vertrag mit einem Bestatter abschließen, der in der Regel aus zwei Teilen besteht: erstens einem Vertrag über die Bestatterleistung und zweitens einem Vertrag über die Zahlungsmodalitäten. Bestattungsunternehmen nicht direkt bezahlen Das Geld können Sie zum Beispiel auf einem Sperrkonto parken oder von einer Treuhandgesellschaft verwalten lassen. Das Bestattungsunternehmen selbst sollten Sie nicht direkt bezahlen. Schließlich kann es sein, dass das Unternehmen bis zum Zeitpunkt Ihres Todes gar nicht mehr existiert. Anders ist es, wenn das Geld über den Bestatter an die Treuhandgesellschaft fließt. Diese verwaltet dann das Geld und legt es an. Einmal im Jahr sollten Sie eine Auskunft über den Kontostand samt Zinsen erhalten. Erbe regeln: Fünf Fehler beim Verfassen eines Testaments Beratung, Beglaubigung, Hinterlegung: Was kostet ein Testament? Bevor Sie einen Vorsorgevertrag abschließen, sollten Sie die Leistungen und Preise genau vergleichen. Beachten Sie auch, dass in manchen Fällen erhebliche Gebühren anfallen können, wenn Sie vorzeitig kündigen. Mehr zur Bestattungsvorsorge lesen Sie hier. Alternativ können Sie einen persönlichen Testamentsvollstrecker benennen, den Sie mit den Angelegenheiten der Beerdigung betrauen – etwa wie diese auszusehen hat und welche finanziellen Mittel dafür verwendet werden sollen. Die Einzelheiten können Sie in einer formlosen Bestattungsverfügung festlegen. Lesen Sie hier, wann ein Testamentsvollstrecker sinnvoll ist.