Taleb al-Abdulmohsen war für die deutschen Behörden kein Unbekannter. Schon 2013 und 2015 äußerte sich der Attentäter von Magdeburg eindeutig. Das Justizministerium in Mecklenburg-Vorpommern hat Details über die zurückliegenden Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Attentäter des tödlichen Anschlags von Magdeburg mitgeteilt. Danach drohte Taleb al-Abdulmohsen aus Unzufriedenheit mit der aus seiner Sicht langwierigen Bearbeitung seines Antrags auf Zulassung zur Facharztprüfung bereits am 16. April 2013 in einem Telefonat einer Mitarbeiterin der Ärztekammer, dass etwas geschehen würde, das international Beachtung finden würde. "Er fragte die Mitarbeiterin, ob sie die Bilder aus Boston gesehen habe. So etwas würde dann hier auch passieren", informierte das Ministerium in einer Zusammenfassung über den aktuellen Kenntnisstand. Einen Tag zuvor, am 15. April 2013, waren beim Anschlag auf den Boston-Marathon drei Menschen getötet und 260 verletzt worden. Taleb al-Abdulmohsen drohte 2015 erneut Die Rostocker Staatsanwaltschaft beantragte dann den Angaben zufolge beim Amtsgericht Rostock am 18. April 2013 einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung von al-Abdulmohsen in Stralsund , der auch erlassen wurde. Waffen, sonstige gefährliche Gegenstände oder Material zum Bau von Bomben seien aber nicht vorgefunden worden. Aus den noch vorhandenen Dateien hätten sich darüber hinaus Anhaltspunkte auf eine weitere strafrechtliche Prüfung bei der Generalstaatsanwaltschaft ergeben. Danach schrieb al-Abdulmohsen am 31. August 2015 einen Brief an den Generalstaatsanwalt und führte unter anderem aus: "Aus rein postmodernem philosophischem Blickwinkel sind Sie schmutzige Bakterien, die bald vernichtet werden sollen, um das deutsche Volk vor Ihrer Gefahr zu schützen. Meine moralische Pflicht ist aber, die Artikel 92 und 97 Abs. 1 des Grundgesetzes zu vernichten. Dafür bin ich bereit, mein ganzes Leben zu bezahlen. Es ist nur eine Frage der Zeit. Es wird aber nicht lange dauern. Die ganze Welt wird darüber reden." Die genannten Grundgesetzartikel beziehen sich auf die Rechtsprechung in Deutschland und die Stellung der Richter. Ein Ergebnis des Vorgangs könne aber aufgrund der gelöschten Akten nicht mehr ermittelt werden, berichtete das Justizministerium in Schwerin weiter. Al-Abdulmohsen hatte mit einem Auto auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg fünf Menschen getötet und rund 230 verletzt. Der Attentäter sitzt in Untersuchungshaft.