Übers Jahr können sich Ausgaben für die eigene Gesundheit läppern. Unter Umständen können Sie die Kosten aber in der Steuererklärung angeben. Paracetamol, Hustensaft oder Antibiotika: Medikamente sind oft unerlässlich, um bestimmte Erkrankungen zu behandeln – oder schneller loszuwerden. Unter bestimmten Bedingungen können Sie die Ausgaben für Arzneimittel sogar von der Steuer absetzen . Wir zeigen, wann das der Fall ist und ob das nur für verschriebene Medikamente gilt oder auch für rezeptfreie. Welche Medikamente kann ich steuerlich absetzen? Der Fiskus berücksichtigt nur Aufwendungen, die ein Arzt oder eine Ärztin verschrieben hat. Kosten für eine Selbstmedikation oder wenn Sie schlicht Ihre Haus- oder Reiseapotheke aufstocken, erkennt das Finanzamt hingegen nicht als außergewöhnliche Belastung an. Wichtig: Das Medikament muss Ihnen verschrieben worden sein, bevor Sie es gekauft haben. Eine Abstufung zwischen verschiedenen Arten von Medikamenten macht das Finanzamt nicht. Sobald Ihnen eine Arznei ärztlich verordnet wurde, können Sie sie in der Steuererklärung angeben – das gilt also auch für die neuen Abnehmspritzen Wegovy oder Ozempic, die in Deutschland etwa bei Adipositas oder Diabetes verschrieben werden können. Nebenwirkungen, Kosten & Co.: Das sagen Experten zur Abnehmspritze Wegovy Wegovy und Ozempic: Abnehmspritzen sollen Altern aufhalten Welche Kosten darf ich genau angeben? In der Steuererklärung können Sie nur solche Ausgaben für Medikamente absetzen, die Ihnen tatsächlich entstanden sind. Übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten komplett oder teilweise, müssen Sie den Erstattungsbetrag abziehen. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten können Sie also die Zuzahlung (Rezeptgebühr) in der Einkommensteuererklärung angeben. Bei Medikamenten mit grünem Rezept können Sie sich die Kosten bei manchen Krankenkassen nachträglich erstatten lassen. Ist das nicht der Fall, können Sie den gesamten Betrag von der Steuer absetzen. Achtung: Das Finanzamt erkennt die Kosten nur dann an, wenn die individuelle Belastungsgrenze überschritten wurde. Diese ist abhängig von Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder und beträgt zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte. Für kinderlose Singles, die zwischen 15.340 Euro und 51.140 Euro verdienen, beträgt die zumutbare Belastung zum Beispiel 6 Prozent der Einkünfte. Nutzen Sie den Online-Rechner der Finanzämter in Bayern , der für ganz Deutschland gilt, um Ihre persönliche Grenze zu ermitteln. Die Grenze müssen Sie allerdings nicht allein mit den Kosten für Medikamenten knacken. Auch Ausgaben für Arztbesuche, Brillen, Zahnersatz sowie Kuren und Rehas, die Ihre Krankenkasse nicht übernommen hat, zählen dazu. Wo trage ich Kosten für Medikamente in der Steuererklärung ein? Ausgaben für Arzneimittel zählen zu den Sonderausgaben. Sie tragen sie in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein. Muss ich Kassenzettel als Nachweise vorlegen? Schon länger gibt es keine Pflicht mehr, der Steuererklärung Belege beizufügen. Sollten die Finanzbeamten diese jedoch verlangen, müssen Sie sie nachreichen können. Dafür reicht es, den Kassenbon der Apotheke aufzubewahren – mindestens bis zu einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides. Haben Sie per Überweisung gezahlt, kann auch das als Nachweis dienen. Bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten ist es zudem ratsam, auch das grüne Rezept aufzubewahren. So können Sie belegen, dass es Ihnen vom Arzt verschrieben wurde und Sie es nicht auf eigene Faust gekauft haben. Tipp: Wer eine Stammapotheke und dort eine Kundennummer hat, kann zum Jahresende nach einer Gesamtaufstellung seiner Ausgaben fragen. Dann muss man nur einen Ausdruck in seinen Unterlagen abheften. Diesen Service bieten mittlerweile viele Apotheken an. Verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht.