Rund ein Viertel der Menschen in Deutschland hat einen Migrationshintergrund. Das zeigt sich auch an Schulen - aber mit unterschiedlichem Ausmaß. Im vergangenen Jahr haben 29 Prozent der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland eine Einwanderungsgeschichte gehabt. Ein Großteil - 59 Prozent - hatte keine Einwanderungsgeschichte. Weitere 12 Prozent der Schüler hatten einen Elternteil, der nach Deutschland eingewandert ist. Das teilte das Statistische Bundesamt mit. Eine Person hat eine Einwanderungsgeschichte, wenn sie selbst oder beide Elternteile seit dem Jahr 1950 nach Deutschland eingewandert sind. Bei den Lehrkräften ergab sich laut den Statistikern ein anderes Bild: Nur rund 11 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer hatten 2023 eine Einwanderungsgeschichte. Weitere 5 Prozent hatten einen eingewanderten Elternteil und 84 Prozent keine Einwanderungsgeschichte, wie das Bundesamt mitteilte. Migrationsanteil in fünf Jahren gestiegen Sowohl in der Schülerschaft als auch bei den Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen stieg der Anteil der Menschen mit Einwanderungsgeschichte in den vergangenen fünf Jahren. 2018 hatten noch knapp 26 Prozent der Schülerinnen und Schüler eine Einwanderungsgeschichte, das waren drei Prozentpunkte weniger als 2023. Unter den Lehrkräften lag der Anteil der Personen mit Einwanderungsgeschichte 2018 bei knapp 9 Prozent und war somit um zwei Prozentpunkte geringer als im vergangenen Jahr. Nordrhein-Westfalen hat meiste Migrationsschüler Nach Angaben des Statistischen Bundesamts gingen 2023 die meisten Schülerinnen und Schüler mit Einwanderungsgeschichte in Nordrhein-Westfalen zur Schule. 689.000 Kinder und Jugendliche hätten dort demnach eine Einwanderungsgeschichte, mehr als ein Drittel der Schülerinnen und Schüler. Schlusslicht ist Mecklenburg-Vorpommern mit 20.000 Migrationsschülern - rund 12 Prozent der Schülerschaft. Auch in Thüringen (30.000, etwa 13 Prozent) und in Sachsen-Anhalt (33.000, etwa 15 Prozent) sind die Zahlen vergleichsweise niedrig. Die Ergebnisse des Bundesamts beziehen sich auf die Bevölkerung in privaten Hauptwohnsitzhaushalten. Die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften, zum Beispiel dort lebende Geflüchtete, sind darin nicht enthalten.