Bettina Stark-Watzinger kritisiert die Union wegen unsachlicher Vorwürfe in der sogenannten Fördergeld-Affäre. CDU und CSU warfen ihr derweil fehlenden Aufklärungswillen vor. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger wirft der Union in der sogenannten Fördergeld-Affäre Unsachlichkeit vor. "Was mich besorgt, ist, dass die Union zahlreiche Vorwürfe gegen mich und mein Ministerium auf Grundlage von Mutmaßungen und Unterstellungen konstruiert", sagte die FDP-Politikerin der "Rheinischen Post". "Das schadet der Debattenkultur in unserem Land und damit auch unserer Demokratie. Die Union sollte zur Sachlichkeit zurückkehren." Die Union wirft Stark-Watzinger einen fehlenden Aufklärungswillen vor. Zuletzt hatte das Bildungsministerium einen Fragenkatalog von CDU und CSU nach deren Einschätzung nur ausweichend beantwortet. Dabei ging es um einen offenen Brief von Hochschullehrern zum Nahost-Konflikt und die Frage, ob und wie Stark-Watzinger in die Vorgänge zum Umgang mit dem Protestbrief eingebunden war. Umgang mit Protestbrief sorgte für Ärger Der Fall ist kompliziert: Berliner Dozenten hatten in einem Schreiben im Mai die Räumung eines Camps propalästinensischer Demonstranten an der Freien Universität Berlin kritisiert. Dies hatte wiederum Kritik von Stark-Watzinger ausgelöst. Ihrer Ansicht nach wurde "der Terror der Hamas ausgeblendet". Später waren E-Mails bekanntgeworden, aus denen hervorging, dass jemand an hoher Stelle im Ministerium um Prüfung gebeten hatte, inwieweit Aussagen im Protestbrief strafrechtlich relevant sind und ob das Ministerium als Konsequenz Fördermittel streichen könnte. Das Vorgehen löste Proteste aus. Thema im Bildungsausschuss Stark-Watzinger trennte sich daraufhin von ihrer Staatssekretärin Sabine Döring und erklärte, diese habe den zugrundeliegenden Prüfauftrag veranlasst. Sie selbst habe ihn nicht erteilt und auch nicht gewollt. Später hieß es vom Ministerium: Döring habe telefonisch eine juristische Prüfung des Protestbriefs beauftragt. Dies sei von der Fachebene des Ministeriums so verstanden worden, dass sowohl eine rechtliche Prüfung als auch eine Prüfung möglicher förderrechtlicher Konsequenzen durchgeführt werden sollte. Döring habe erklärt, dass die Prüfung möglicher förderrechtlicher Konsequenzen von ihr nicht beabsichtigt gewesen sei. Das Thema wird die Ministerin auch nach der Sommerpause weiterbeschäftigen: Am 10. September kommt sie zu einer erneuten Befragung in den Bundestagsbildungsausschuss.