Wer dauerhaft erwerbsgemindert ist und finanziell unter dem Existenzminimum lebt, kann eine Grundsicherung beantragen. Was es zu beachten gibt. Wer seinen Lebensunterhalt in Deutschland nicht aus eigenen Kräften bestreiten kann, kann von der sogenannten Grundsicherung profitieren. Sie sichert Betroffenen wenigstens das Existenzminimum – ein warmes Zuhause sowie Geld für Lebensmittel, Kleidung und Verbrauchsmittel. Doch Grundsicherung ist nicht gleich Grundsicherung. Je nach Lebenssituation haben Betroffene auf unterschiedliche Formen davon Anspruch. Dementsprechend unterscheiden sich auch die Antragstellung und die Zugangsvoraussetzungen. Im Falle einer dauerhaften, erheblichen Einschränkung der Erwerbstätigkeit gibt es die Sozialleistung bei Erwerbsminderung. Die wichtigsten Fragen dazu. Wer ist anspruchsberechtigt? Anspruchsberechtigt sind all jene, die das Existenzminimum nicht aus eigenen Mitteln erreichen, mindestens 18 Jahre alt und dauerhaft erwerbsgemindert sind – zum Beispiel aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls. Die Einschränkung muss dabei laut Bundesarbeitsministerium so erheblich sein, dass Betroffene auf unabsehbare Zeit nicht mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können. Lesen Sie auch: Wann Sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben Wie viel Geld gibt es? Der Regelsatz entspricht denen der anderen beiden Grundsicherungsarten: derzeit 563 Euro. Auch hier werden Miet- und Heizkosten in angemessener Höhe sowie Sozialversicherungsbeiträge vom Staat übernommen. Mehrbedarfe zum Beispiel wegen einer Gehbehinderung werden ebenso gezahlt. Außerdem werden auch Menschen in der Grundsicherung bei Erwerbsminderung von den Rundfunkgebühren befreit und bekommen unter Umständen ein kommunales Ticket für den ÖPNV. Welche Einkünfte, welches Vermögen wird angerechnet? Bis auf wenige Ausnahmen – wie auch hier wieder das Pflegegeld – werden sämtliche Einnahmen vom Leistungsanspruch abgezogen. Die Vermögensfreigrenze liegt hier ebenso bei 10.000 Euro pro Person. Wie und wo wird der Antrag gestellt? Die richtige Anlaufstelle ist das zuständige Sozialamt oder die Rentenversicherung . Ob ein Onlineantrag möglich ist, können Anspruchsberechtigte ebenfalls unter www.sozialplattform.de prüfen. Benötigt werden der Nachweis über die dauerhafte Erwerbsminderung sowie Einkommens- und Vermögensnachweise – unter Umständen auch die des Partners. Was, wenn sich die Lebensumstände ändern? Auch hier bestehen umfassende Informationspflichten des Empfängers – zum Beispiel, wenn die Rentenhöhe steigt.