Die Bürgschaft kann Ihren Angehörigen helfen, birgt jedoch große Risiken. Viele unterschätzen die rechtlichen Fallstricke. Ein Überblick. Die Elternbürgschaft bei der ersten Mietwohnung oder die Bürgschaft bei der Kreditaufnahme sind typische Alltagssituationen. Trotzdem wissen viele nicht, worauf sie dabei achten sollten. Erfahren Sie in folgendem Ratgeber, was Sie berücksichtigen sollten. Gründe für die Bürgschaft Eine Bürgschaft ist immer dann gefragt, wenn die finanziellen Mittel einer Person als Sicherheit nicht ausreichen. Zwei typische Fälle sind: Elternbürgschaft bei der Wohnungsmiete: Auszubildende oder Studierende können oft kein eigenes Einkommen nachweisen. Vermieter bestehen manchmal auf einer Elternbürgschaft (oder Bankbürgschaft), um sich vor Mietschulden zu schützen. Bürgschaft bei der Kreditaufnahme: Reichen die eigenen Sicherheiten für die Gewährung eines Kredits nicht aus, bietet sich die Bürgschaft durch eine dritte Person an. Sie steht mit ihrem eigenen Vermögen dafür gerade, dass die Kreditraten getilgt werden. Die Bürgschaft ist ein Risiko für den Geber, denn er haftet mit seinem Vermögen für die Ausfälle einer anderen Person. Erfahren Sie hier, was eine Bürgschaft ist und welche Arten es gibt – einfach erklärt. Wer kann eine Bürgschaft unterschreiben? Ob Sie bürgen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Voraussetzungen sind ein regelmäßiges Einkommen, Volljährigkeit und ein Wohnsitz in Deutschland. Die Bürgschaft wird erst dann gültig, wenn ein rechtskräftiger Vertrag unterzeichnet wurde. Wann gilt die Bürgschaft als sittenwidrig? Ist eine Bürgschaft sittenwidrig, so verliert sie ihre Wirksamkeit. Der Bürge wird ohne Haftung aus dem Vertrag entlassen und haftet nicht mehr mit seinem Privatvermögen. Bürgschaften sind unter anderem aus folgenden Gründen sittenwidrig: emotionale Abhängigkeit des Bürgen finanzielle Leistungsfähigkeit reicht nicht aus ausgenutzte Familienverhältnisse (enge Bindung, emotionaler Druck) Ob eine Bürgschaft sittenwidrig ist, entscheidet in der Regel das Gericht nach Würdigung aller Umstände. Wann ist der Bürge haftbar? Ob Sie als Bürge mit Ihrem Vermögen haften, hängt von der Art der Bürgschaft und den Umständen ab. Drei Arten gilt es zu unterscheiden: Bürgschaft auf erstes Anfordern: Hier sind Sie zahlungspflichtig, sobald der eigentliche Vertragspartner einmal in Verzug gerät. Einsprüche sind möglich, sind aber erst im Nachhinein zu stellen. Selbstschuldnerische Bürgschaft: Zahlt der Vertragspartner nicht, haften Sie selbstschuldnerisch mit Ihrem Vermögen. Der Gläubiger (Vermieter, Bank) kann sich unmittelbar an Sie wenden. Ausfallbürgschaft: Bei dieser Form der Bürgschaft haften Sie erst dann, wenn der Gläubiger erfolglos bei der Geldbeitreibung war. Er muss nachweisen, dass er zunächst versucht hat, (erfolglos) zu vollstrecken. Eine Bürgschaft ist ein großer Vertrauensbeweis, kann aber auch zur Belastung werden. Sprechen Sie deshalb innerhalb der Familie alle Eventualitäten ab und entscheiden Sie sich aus Sicherheitsgründen bevorzugt für die Ausfallbürgschaft. Lassen Sie sich nicht aus emotionalen Gründen zu einer Unterschrift drängen, die Sie nicht leisten wollen. Unabhängig vom Verwandtschaftsgrad sind Sie niemals verpflichtet, mit Ihrem Vermögen für andere zu haften.