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Wahlrechtsreform: Ist Deutschland jetzt ein "Schurkenstaat"?

Das Verfassungsgericht hat das Wahlrecht im Kern bestätigt. Die Union hält es trotzdem für "demokratiegefährdend". Was ist dran an der Kritik?

Guten Morgen, liebe Leserin, lieber Leser, in Bayern ist ja vieles eine Nummer größer: die Biere zum Beispiel, die Berge und die Backen mancher Politiker auch. Wirklich überraschend war es deshalb nicht, als die CSU der Ampelkoalition im vergangenen Jahr für deren Reformpläne zum Wahlrecht den größtmöglichen Vorwurf machte: Eine " organisierte Wahlfälschung" wie in "Schurkenstaaten" werde da vorbereitet, behauptete die CSU. Ja, mei! Die Bayern halt. Und trotzdem bleibt es bemerkenswert, dass die CSU sich jetzt dafür rühmt, diesen "Manipulationsversuch" gestoppt zu haben. Denn das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform am Dienstag ja im Kern bestätigt. Wer übertriebene Vorwürfe formuliert, kann sich anschließend selbst übertrieben für seine Siege feiern. Wie praktisch für die CSU. Man könnte das nun als krachlederne Polit-Folklore abtun und auf die nächste Aufwallung warten. Doch mir scheint es wichtig zu sein, an dieser Stelle etwas runterzukühlen. Ein breit akzeptiertes Wahlrecht ist entscheidend, damit unsere Demokratie breit akzeptiert bleibt (an dieser Stelle sorgenvolle Grüße in die USA). Denn auch in der deutschen Diskussion droht etwas gefährlich zu verrutschen. Durch übergroße Vorwürfe, aber nicht nur. Denn es stimmt ja: Das Bundesverfassungsgericht hat eine ungerechte Härte der Ampelreform verhindert. Durch die geplante Abschaffung der Grundmandatsklausel hätte es passieren können, dass die CSU in Bayern alle Wahlkreise direkt gewinnt, aber trotzdem mit keinem Abgeordneten im Bundestag sitzt, weil sie bundesweit nicht auf fünf Prozent der Zweitstimmen kommt (2021 waren es nur 5,2 Prozent). Bei der Grundmandatsklausel hatte die Ampel das Maß verloren. Wohl auch, weil die Diskussion damals reichlich schräg verlief. Im ursprünglichen Entwurf der Ampel war die Klausel, durch die es Parteien bei drei gewonnenen Direktmandaten auch mit weniger als fünf Prozent in den Bundestag schaffen, nämlich noch enthalten. Ausgerechnet Juristen der Union bemängelten dann, die Regelung passe nicht mehr zur Systematik des neuen Wahlrechts, das die Direktmandate stärker der Verhältniswahl unterordnet. Die Ampel warf die Grundmandatsklausel also aus dem Entwurf. Angeblich auch aus Angst davor, die Union könnte am Bundesverfassungsgericht dagegen vorgehen. Und das, obwohl ihre eigenen Juristen für den Erhalt argumentierten. Das ist an sich schon auf vielen Ebenen reichlich ironisch. Eine weitere Ebene kommt beim Blick ins Archiv hinzu: Als die CSU der Ampel Anfang vergangenen Jahres vorwarf, "organisierte Wahlfälschung" wie in "Schurkenstaaten" vorzubereiten – da war die Grundmandatsklausel noch Teil des Ampelplans. Das Wahlrecht hätte also damals genauso ausgesehen wie heute nach dem Urteil. Leben wir jetzt also in einem "Schurkenstaat"? Wenn die CSU ihre Worte ernst nähme, müsste sie das so sehen. Allerdings würde das natürlich den eigenen Erfolg vor Gericht schmälern. Deshalb feiert sie sich – und rüstet rhetorisch leicht ab. Für "demokratiegefährdend" aber hält CSU-Politikerin Andrea Lindholz das neue Wahlrecht noch immer. Also schauen wir doch mal genauer hin. Die Ampel begrenzt mit ihrer Reform die Größe des Bundestages auf 630 Abgeordnete. Derzeit sind es 733, es könnten nächstes Mal aber auch mehr werden. Es ist eine deutliche Schrumpfung, die eigentlich alle gut finden. Nur hat sie wie jede Wahlrechtsreform einen Preis: Irgendwer muss draußen bleiben. So werden auch einige direkt per Erststimme gewählte Abgeordnete künftig nicht mehr in den Bundestag einziehen. Denn das Zweitstimmenergebnis begrenzt die Abgeordnetenzahl der Parteien nun. CDU und CSU gewinnen traditionell viele Direktmandate. Es ist deshalb erst mal kein Wunder, dass sie und auch die Öffentlichkeit aufhorchen. Schadet die Ampel mit ihrer Reform der Union mehr als anderen? Ich fürchte, dieser naheliegende Eindruck trägt viel zur öffentlichen Erregung bei. Nur ist er schlicht falsch. Am Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag ändert die Reform: gar nichts. Entscheidend für die Sitzverteilung ist die Zweitstimme. Das war vorher so und das wird weiter so sein. Und das heißt eben auch, dass alle Parteien jetzt gleichermaßen Abgeordnete verlieren. Denn die Ampel schafft ja nicht nur die Überhangmandate ab und kappt damit die Direktkandidaten. Auch die Ausgleichsmandate fallen weg. Sie führten vorher dazu, dass überzählige Direktkandidaten einer Partei mit weiteren Mandaten für alle anderen Parteien ausgeglichen wurden. Eben, um das Kräfteverhältnis im Bundestag nicht zu verzerren. Die CSU begründet die befürchtete Gefahr für die Demokratie inzwischen damit, dass einige Wahlkreise nicht mehr von Direktkandidaten vertreten werden. Sie seien Ansprechpartner für die Menschen, ihnen direkter verantwortlich als Abgeordnete, die über die Landesliste und damit die Zweitstimme in den Bundestag einziehen. Das Argument sollte man in diesen Zeiten ernst nehmen. Doch es gibt Gegenargumente. Analysen von Politikwissenschaftlern ergeben, dass nur wenige Menschen überhaupt wissen, wer ihr Direktkandidat im Wahlkreis ist. Normale Abgeordnete haben zudem ebenfalls Büros dort und sind ansprechbar. "Zeit Online" hat zudem berechnet , dass das neue Wahlrecht bei der vergangenen Wahl zu drei verwaisten Wahlkreisen geführt hätte, in 25 gäbe es zwar keinen Direktkandidaten mehr, aber weiterhin "normale" Abgeordnete. Ob das die Demokratie bei 299 Wahlkreisen ins Wanken bringt, darüber lässt sich streiten. Aber selbst wer das Argument für wichtig hält, dem stellt sich die Frage nach den Alternativen. Die Große Koalition hatte sich 2020 auf eine Reform geeinigt, die den Bundestag unter anderem dadurch verkleinern sollte, die Zahl der Wahlkreise auf 280 zu reduzieren. Das hätte zu größeren Wahlkreisen geführt. Ein Abgeordneter müsste also Ansprechpartner für noch mehr Menschen sein. Wäre das wirklich besser für die Demokratie in der Fläche? Manche in der Union wünschten sich stattdessen zuletzt ein "Grabenwahlrecht". Die Idee ist, die Hälfte des Bundestages mit den Direktkandidaten aus den 299 Wahlkreisen zu besetzen und die andere Hälfte nach dem Zweitstimmenergebnis der Parteien. Der Bundestag hätte so auch eine feste Größe. Weil aber vor allem große Parteien (derzeit besonders die Union) Direktmandate gewinnen, würde sich das Kräfteverhältnis deutlich zu ihren Gunsten verschieben. Der Bundestag sähe komplett anders aus. Das wäre zwar wahrscheinlich auch erlaubt, wenn es dafür eine Mehrheit gäbe. Die Politik hat beim Wahlrecht große Freiheiten. Ob es aber für den politischen Frieden weniger gefährlicher wäre als eine Reform , die an den Kräfteverhältnissen im Parlament nichts verändert? Wohl eher nicht. Kommt es zum Flächenbrand in Nahost? Es war wohl ein Doppelschlag gegen zwei der wichtigsten Feinde Israels. Erst tötete Israels Armee nach eigenen Angaben den ranghöchsten Militärkommandeur der Terrororganisation Hisbollah im Libanon, Fuad Schukr . Stunden später starb Hamas-Auslandschef Ismail Hanija , während er Teheran, die Hauptstadt des Iran, besuchte. Die Terrororganisation macht auch dafür Israel verantwortlich, die Regierung von Benjamin Netanjahu will sich dazu zunächst nicht äußern. Die Hisbollah und die Hamas sind Verbündete, beide werden vom Iran unterstützt. Sie zählen zu Teherans selbst ernannter "Achse des Widerstands", zu der man auch Terrormilizen im Jemen , im Irak und in Syrien zählen kann. Sie wollen Israel auslöschen. Im Westen wächst deshalb nach den Angriffen die Angst vor einem noch größeren Krieg in Nahost. Der oberste Führer des Iran, Ajatollah Ali Chamenei, kündigte umgehend Rache an. Auch die Hamas kündigte Vergeltung an. Die erklärten Todfeinde des Iran, die USA, bemühen sich um Deeskalation. Außenminister Antony Blinken betont, an dem Angriff auf Hanija weder beteiligt gewesen zu sein, noch davon gewusst zu haben. Auch die Bundesregierung warnt und mahnt. "Jede Entscheidung, die jetzt getroffen wird, kann zur Entspannung der Lage führen oder weiter Öl ins Feuer gießen", sagt Außenministerin Annalena Baerbock . "Ich rufe daher alle, die jetzt Verantwortung tragen, erneut auf, insbesondere Iran, zur maximalen Zurückhaltung zu kommen, zu deeskalieren im Sinne der Menschen in der Region." Die Chance auf einen Waffenstillstand und eine Freilassung der israelischen Geiseln dürfe nicht verspielt werden. Einen Überblick zur brisanten Lage hat mein Kollege Julian Seiferth hier für Sie zusammengestellt . Alle aktuellen Entwicklungen finden Sie auch heute wieder auf t-online . Historisches Bild Anne Franks Tagebuch ist ein erschütterndes Zeugnis des Holocaust. Am 1. August 1944 schrieb sie den letzten Eintrag. Mehr lesen Sie hier. Lesetipps Verteidigungsminister Boris Pistorius reist in den Pazifik. Er will Flagge in einer immer wichtiger werdenden Region zeigen. Dass ihn die Querelen in seiner SPD sogar dort einholen, scheint ihm dabei fast egal zu sein, berichtet mein Kollege Daniel Mützel aus Honolulu. Vor 80 Jahren erhoben sich die Kämpfer der polnischen Heimatarmee gegen die Nazi-Herrschaft. Die Deutschen reagierten mit Terror, zerstörten Warschau und ermordeten Zigtausende polnische Zivilisten. Mein Kollege Marc von Lüpke mit den Hintergründen. Früher war es Angela Merkels Ausschnitt, heute ist es Kamala Harris' Lachen. Sobald eine Frau Macht hat, wird ihr die Eignung zur Politik abgesprochen, schreibt unsere Kolumnistin Nicole Diekmann. Angelique Kerbers Tenniskarriere ist vorbei. Zum Abschluss lieferte sie noch mal ein dramatisches Match ab. Sie geht als Champion, kommentiert Noah Platschko. Zum Schluss Ich wünsche Ihnen einen schönen Donnerstag. Morgen schreibt Ihnen der Kollege Mauritius Kloft. Ihr Johannes Bebermeier Leitender Reporter Politik BlueSky: @jbebermeier.bsky.social X: @jbebermeier Was denken Sie über die wichtigsten Themen des Tages? Schreiben Sie es uns per E-Mail an t-online-newsletter@stroeer.de . Mit Material von dpa. Den täglichen Tagesanbruch-Newsletter können Sie hier kostenlos abonnieren . Alle Tagesanbruch-Ausgaben finden Sie hier . Alle Nachrichten lesen Sie hier .

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