Ein Polizist verkauft jahrelang nebenbei Autos – und das recht erfolgreich. Doch das hat nun Konsequenzen. Weil er nebenbei als Autohändler gearbeitet hat, ist ein Polizist seinen Job als Beamter los. Der Mann aus Rheinland-Pfalz soll auch in Zeiten, in denen er als Polizist dienstunfähig war, weiter seiner Nebentätigkeit nachgegangen sein, teilte das Verwaltungsgericht Trier mit. Er wurde mit dem Urteil vom 18. Juli aus dem Dienst entfernt. Mit seinem privaten Autohandel habe der Mann jährlich Umsätze von mehreren hunderttausend Euro gemacht, in der Spitze sogar bis zu zwei Millionen Euro. Die Nebentätigkeit war demnach nicht genehmigt. Der Polizist soll auch seine dienstliche Telefonnummer für den Nebenjob genutzt haben. Das Gericht war überzeugt, dass der Beschuldigte seine Gehorsams- und Hingabepflicht verletzt habe. Er habe seine Stellung als Polizeibeamter für private Zwecke ausgenutzt und sich jahrelang bewusst über das Nebentätigkeitsrecht hinweggesetzt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats Berufung eingelegt werden.