In Brandenburg hat eine Frau ihren eigenen Sohn getötet. Weil sie schuldunfähig ist, wurde das Verfahren gegen sie eingestellt. Sie wurde aus der U-Haft entlassen. Eine Mutter, die in Brandenburg ihren eigenen Sohn getötet hat, wird dafür nicht strafrechtlich belangt. Das Verfahren gegen die Tatverdächtige sei eingestellt worden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Cottbus t-online. Ein psychiatrisches Gutachten habe ergeben, dass die Frau an einer geistigen Erkrankung leide und deshalb schuldunfähig sei. Zuvor hatte der RBB darüber berichtet. Im Januar 2024 hatte man die Frau gemeinsam mit ihrem sechsjährigen Sohn in einem Auto in Mittenwalde südlich von Berlin gefunden. Der Junge war tot. Der Vater des Kindes hatte die beiden kurz zuvor in Königs Wusterhausen als vermisst gemeldet. Die Mutter war festgenommen worden. In der polizeilichen Vernehmung hatte sie kurz darauf gestanden, ihren Sohn getötet zu haben. Gutachten: Frau ist keine Gefahr für die Allgemeinheit Laut der Sprecherin der Staatsanwaltschaft befindet sich die Frau mittlerweile wieder in Freiheit. Sie sei nach der Fertigstellung des psychiatrischen Gutachtens Ende Mai aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Eine gerichtlich angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei in diesem Fall nicht möglich, da das Gutachten ergeben habe, dass die Frau keine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Wie genau der Junge zu Tode kam, ist nicht öffentlich bekannt. Das endgültige Ergebnis der Obduktion liege noch nicht vor, sagte die Sprecherin. Es hätte sich während der Ermittlungen keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass jemand anderes als die Mutter etwas mit dem Tod des Kindes zu tun haben könnte.