Es ist ein weiterer Fall in einer langen Reihe von Gewalttaten im Raum Stuttgart. Sie alle sollen von zwei Gruppen verübt worden sein, die sich gegenseitig bekämpfen. Nun steht ein neuer Prozess an. Die Ermittler arbeiten die zahlreichen Schüsse, Bedrohungen und Schlägereien rund um die Gewaltserie im Raum Stuttgart Stück für Stück ab. Nun ist Anklage erhoben worden nach einem "Drive-by-Shooting" (deutsch: Schüsse im Vorbeifahren) in Eislingen/Fils (Kreis Göppingen). Dabei war vor etwa eineinhalb Jahren eine damals 21-Jährige durch Schüsse aus einem fahrenden Auto verletzt worden. Der mutmaßliche Fahrer soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft in Stuttgart wegen des Verdachts auf versuchten Mord vor Gericht kommen. Die beiden Mitfahrer des 24-jährigen Türken sind den Ermittlern nach heutigen Angaben bisher nicht bekannt. Am 24. Februar 2023 waren die Schüsse auf eine achtköpfige Menschengruppe vor einer Shisha-Bar abgefeuert worden. "Der Angeklagte soll das Auto gefahren haben", teilte die Staatsanwaltschaft heute mit und ergänzte: "Er, der Schütze und eine weitere, ebenfalls unbekannte Person im Auto, sollen den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen haben." Die Frau war durch einen Schuss ins Bein schwer verletzt worden. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Tat im Zusammenhang mit einer seit zwei Jahren tobenden Fehde zwischen zwei Gruppen in der Region Stuttgart steht. Das Landgericht muss nun darüber entscheiden, ob es in dem Fall verhandeln wird. Dies ist nach Anklageerhebungen allerdings üblich. In einem ähnlich gelagerten Fall waren im vergangenen März zwei mutmaßliche Anhänger einer der beiden Gruppen nach Schüssen auf eine Shisha-Bar in Plochingen (Kreis Esslingen) zu Haftstrafen von acht und fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Der eine soll nach Überzeugung des Stuttgarter Landgerichts die Schüsse abgegeben, der andere den Schützen gefahren haben. Bei der Tat hatte der Wirt der Bar durch einen Streifschuss leichte Verletzungen erlitten. Die beiden Männer - ein Grieche und ein Türke - waren wegen versuchten Mordes in drei Fällen und gefährlicher Körperverletzung angeklagt und hatten die Tat eingeräumt.