Vor mehr als sechs Jahren wurde Fabien Martini getötet, als ein viel zu schnell fahrender Polizeiwagen ihr Auto rammte. Ihre Eltern haben jetzt das Land Berlin verklagt und bekommen dabei prominente Unterstützung. Die Eltern der 2018 in Berlin getöteten Fabien Martini befinden sich in einem Zivilverfahren gegen das Land Berlin. Anwaltlich vertreten werden sie dabei vom prominenten Linken-Politiker Gregor Gysi. Das teilten Britta und Christian Martini t-online in einem Interview mit. Eine Mitarbeiterin der Anwaltskanzlei von Gysi bestätigte auf Anfrage das Mandat. Fabien Martini kam im Januar 2018 ums Leben, als ein Polizeiwagen im Einsatz ihr Auto rammte, das sie gerade auf dem Mittelstreifen parken wollte. Im Strafprozess wurde der Polizist Peter G., der den Polizeiwagen fuhr, wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 12.900 Euro verurteilt. Er war mit bis zu 130 Kilometern pro Stunde durch die Stadt gerast, was das Gericht trotz der Sonderrechte für Einsatzwagen als viel zu schnell beurteilte. Eine Geschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde wäre laut Gericht angemessen gewesen. Im Zivilverfahren ist das Land Berlin angeklagt, weil es als Dienstherr verantwortlich für Taten ist, die Polizisten im Dienst begehen. In der Auseinandersetzung gab es im Januar 2024 bereits ein erstes Urteil, das bisher nicht öffentlich bekannt war. Eine Pressesprecherin der Berliner Zivilgerichte teilte auf Anfrage mit, dass das Land Berlin zur Zahlung von Schmerzensgeld und Hinterbliebenengeld in Höhe von mehreren Tausend Euro an Familie Martini verurteilt wurde. Allerdings haben sowohl Familie Martini als auch das Land Berlin gegen das Urteil Berufung eingelegt. Ein Termin für das Berufungsverfahren ist noch nicht festgelegt. Eltern wollen Unschuld ihrer getöteten Tochter festgestellt haben Britta und Christian Martini geht es nach eigenen Angaben mit der Berufung nicht darum, möglichst viel Geld zu erhalten. Im Urteil vom Januar hat das Gericht allerdings sowohl dem Unfallfahrer Peter G. als auch dem Opfer Fabien Martini 50 Prozent der Haftung für den Unfall zugerechnet. Beide hätten den Unfall "durch Einhaltung der eigenen Sorgfaltspflichten vermeiden können", so das Gericht. Das wollen die Eltern der Getöteten nicht auf sich sitzen lassen. Ihr Ziel sei, dass die Unschuld ihrer Tochter gerichtlich festgestellt werde. Außerdem fordern die Martinis, dass das Protokoll der Notaufnahme von Peter G. am Unfalltag in den Prozess eingeführt wird. Diese war von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden. Es war ein anonymer Hinweis eingegangen, dass eine Blutprobe einen Alkoholwert von etwa einem Promille bei Polizist Peter G. ergeben haben soll. Bisher haben aber alle Gerichte diese Dokumente nicht zugelassen, weil die Beschlagnahmung widerrechtlich gewesen sei.