Mit lautem Motor war er in der Düsseldorfer Innenstadt unterwegs. Dafür gab es ein Ordnungsgeld. Die Stadt drohte mit Zwangsgeld - der Fahrer zog vor Gericht. Der vom nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht für diesen Freitag angekündigte Prozess um einen Autoposer in Düsseldorf findet nicht statt. Der Termin wurde aufgehoben, teilte das OVG mit. Der Rechtsstreit habe sich erledigt, weil die umstrittene Ordnungsverfügung zeitlich befristet war. Der Kläger habe sich keinen weiteren Verstoß erlaubt, ein Urteil werde es nicht geben, heißt es zur Begründung in der Mitteilung des OVG. Der Kläger war im Mai 2021 auf der Heinrich-Heine-Allee in Düsseldorf mit seinem hochmotorisierten Fahrzeug mit laut aufheulendem Motor aufgefallen. Die Stadt verbot ihm daraufhin per befristeter Ordnungsverfügung diese Verhaltensweise im gesamten Stadtgebiet und drohte dem Kläger bei Missachtung mit einem Zwangsgeld von 5000 Euro. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf sah darin in der Vorinstanz ein Problem und kritisierte für die Androhung eines Zwangsgeldes die fehlende Rechtsgrundlage. Mehr als ein Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit sehe das bundesweit gültige Straßenverkehrsrecht nicht vor. Ob die Richter am OVG das genauso sehen, bleibt nach dem abgesagten Termin jetzt offen.