Das Haus der Geschichte in Bonn kann Verkäufern von zeitgeschichtlichen Dokumenten und Gegenständen künftig möglicherweise nicht mehr ohne Weiteres Anonymität zusichern. Dies könnte die Konsequenz aus einer Klage sein, die am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt wurde. Es geht dabei konkret um den handschriftlichen Notizzettel des SED-Politbüro-Mitglieds Günter Schabowski (1929-2015) aus seiner historischen Pressekonferenz vom 9. November 1989, die den sofortigen Fall der Berliner Mauer ausgelöst hatte. Ein Journalist der „Bild“-Zeitung klagt darauf, dass ihm das Haus der Geschichte mitteilen muss, von wem es den Zettel 2015 gekauft hat.