Mehr als 30 Jahre nach dem tödlichen Anschlag auf ein Asylheim wird 2023 ein Mann verurteilt. Gegen das Urteil wehren sich Kläger wie Angeklagter - ein Fall für Deutschlands oberstes Strafgericht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt zu der Verurteilung eines Mannes 32 Jahre nach einem rassistischen Brandanschlag im Saarland. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte gegen ihn unter anderem wegen Mordes eine Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verhängt. Der Angeklagte ging ebenso wie der Generalbundesanwalt und vier Nebenkläger in Revision - womit der Fall am BGH landete.
Das Oberlandesgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der zum Tatzeitpunkt 20-jährige Deutsche 1991 aus Hass auf Ausländer in Saarlouis ein Asylbewerberheim in Brand setzte. Von 21 Menschen im Haus starb ein Mann infolge der Flammen. Die anderen Bewohner konnten sich aus dem Haus retten, erlitten teils aber Knochenbrüche, weil sie aus dem Fenster sprangen.
Die Ermittlungen waren in den 90er-Jahren zunächst ohne Ergebnis eingestellt worden. Erst als sich Jahre später eine Zeugin meldete, wurde der Fall wieder aufgerollt - was schließlich 2023 zur Verurteilung des mutmaßlichen Täters führte. Das Urteil prüft nun der BGH. Ob die Karlsruher Richterinnen und Richter Donnerstag schon ihre Entscheidung fällen, ist unklar. (Az. 3 StR 149/24)