Auch nach der Einstellung des Verfahrens gegen den Potsdamer Oberbürgermeister fordern Stadtverordnete Konsequenzen. Als erster Schritt liegt ein gemeinsamer Abwahlantrag mehrerer Fraktionen vor.
In der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung ist fraktionsübergreifend ein Abwahlverfahren gegen Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) in Gang gesetzt worden. Der Abwahlantrag ging im Büro der Stadtverordnetenversammlung ein.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Stadtfraktion, Willo Göpel sagte, 38 Abgeordnete hätten dafür unterschrieben, notwendig gewesen wären 29 Unterschriften. Über den Abwahlantrag kann dann erst nach einer Frist von mindestens vier Wochen - einer sogenannten Abkühlungsphase - in der Stadtverordnetenversammlung abgestimmt werden.
Rathauschef Schubert sagte, er wolle bis zur Neuwahl im Herbst 2026 weiter mit dem Stadtparlament zusammenarbeiten. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen den Potsdamer Oberbürgermeister wegen der Annahme kostenloser Sport- und Kultur-Tickets eingestellt. Schubert muss Geldauflagen von 20.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung und 14.046 Euro an die Landeskasse zahlen.
Schubert: Bedauere Abwahlantrag
In einer Stellungnahme am Nachmittag sagte Oberbürgermeister Schubert: "Ich bedaure sehr, dass ein Antrag auf Einleitung eines Abwahlbegehrens gegen mich in die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden soll." Er habe nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens auf Lösungen für eine weitere Zusammenarbeit bis zur Neuwahl des Oberbürgermeisters im Herbst 2026 gehofft. "Dieses Ziel und die Hoffnung, dass dies gemeinsam gelingen kann, habe ich auch weiterhin."
"Bei der Einbringung des Abwahlbegehrens durch eine Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung sieht das Gesetz eine Abkühlungsphase von einem Monat vor, damit die Chance besteht, die Gründe für das Begehren zu prüfen und Versuche zu einer gemeinsamen Beilegung zu unternehmen", teilte die Stadt mit. Er habe den Stadtverordneten Gespräche angeboten und werde konkrete Vorschläge für die Zusammenarbeit und auch die inhaltlichen Schwerpunkte bis zum September 2026 vorlegen, so Schubert.
Abwahlverfahren zieht längeres Prozedere nach sich
Nach dem Brandenburger Kommunalwahlgesetz ist für einen Abwahlantrag die Unterstützung von mindestens der Hälfte der Zahl der Mitglieder des Kommunalparlaments nötig, für einen Beschluss zur Abwahl dann eine Mehrheit von zwei Dritteln. Zwischen der Antragstellung und dem Beschluss muss mindestens ein Monat und dürfen höchstens drei Monate liegen. Käme eine Abwahl zustande, müsste Schubert entscheiden, ob er sie annimmt - falls nicht, käme es zum Bürgerentscheid.