Neue Doppelnamen, elektronische Patientenakte und ein einheitliches Ladekabel: Was sich 2025 ändert – der Überblick für Verbraucher.
Ganz egal, wer im Frühjahr die Regierungsgeschäfte übernimmt: Eine Reihe gesetzlicher Neuerungen, die 2025 auf Verbraucherinnen und Verbraucher zukommen, steht längst fest. Was sich bei Strompreis, Kfz-Versicherung und Krankenkassenbeitrag tut, was sich 2025 also für Ihren Geldbeutel ändert, das lesen Sie im ersten Teil unseres Überblicks. Alle anderen wichtigen Änderungen für Ihren Alltag haben wir im Folgenden für Sie zusammengetragen.
Die elektronische Patientenakte wird 2025 flächendeckend eingeführt. Dabei handelt es sich um einen digitalen Ablageort für medizinische Befunde, Laborergebnisse und Angaben zu Medikamenten, der von den Patienten via App verwaltet wird. Die E-Akte soll Ärzten einen schnelleren Überblick über die Krankheitsgeschichte ihres Patienten ermöglichen. Ab Mitte Januar müssen die Krankenkassen die E-Akte zur Verfügung stellen – wer nicht vorab Widerspruch einlegt, für den wird automatisch eine angelegt. In Franken und Hamburg soll sie dann auch sofort eingesetzt werden, die deutschlandweite Nutzung ist ab Anfang März vorgesehen.
Ab 2025 dürfen alte Kleidung und andere Textilien wie Bettwäsche und Handtücher nicht mehr im Restmüll entsorgt werden. Stattdessen sollen auch kaputte Teile in Altkleidercontainern gesammelt werden. So will die EU erreichen, dass Textilien recycelt werden, anstatt einfach mit dem Restmüll zu verbrennen.
Ab 1. Januar 2025 dürfen Zahnärzte keine neuen Amalgam-Füllungen mehr verwenden. Wegen des enthaltenen Quecksilbers ist Amalgam bei Kindern, Schwangeren und Stillenden bereits seit 2018 verboten, für alle anderen wurde es im Seitenzahnbereich noch als Kassenleistung eingesetzt. Künftig zahlen die Kassen bestimmte Kunststofffüllungen. Bestehende Amalgam-Füllungen können im Mund bleiben, sofern sie keine Probleme verursachen – im Zweifel sollte man sich dazu vom Zahnarzt beraten lassen.
Der Dschungel unterschiedlicher Ladekabel lichtet sich: Ab 2025 dürfen EU-weit nur noch elektronische Kleingeräte mit USB-C-Ladeanschluss verkauft werden. Das gilt für Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Videospielkonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und mobile Lautsprecher. Ab 2026 gilt der USB-C-Standard auch für Notebooks.
Ab 1. Mai gibt das Namensrecht neue Möglichkeiten bei Doppelnamen. Künftig können beide Ehepartner sich für einen gemeinsamen Doppelnamen entscheiden, bisher konnte nur einer den Doppelnamen annehmen. Kinder können zudem künftig auch dann einen Doppelnamen bekommen, der aus den Familiennamen der beiden Eltern zusammengesetzt ist, wenn die Eltern selbst keinen Doppelnamen führen. Mehr als zwei Einzelnamen dürfen aber nicht aneinander gehängt werden.
Ab Mai sollen Bürgerinnen und Bürger für die Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses kein ausgedrucktes Passfoto mehr mitbringen. Ersetzt wird das Stück Papier durch ein digitales Passfoto, das im Amt von einem Fotoautomaten oder bei einem zertifizierten Fotografen erstellt wird. PAID Interview Financial Wellbeing, 12.43
Nach dem neuen Postgesetz müssen 95 Prozent der Briefsendungen erst am dritten Tag nach Einwurf am Ziel sein. Damit hat die Post offiziell einen Tag länger Zeit als bisher, wobei es mit der pünktlichen Zustellung in manchen Gegenden ohnehin seit geraumer Zeit hapert. Außerdem steigt das Porto: Standardbriefe und Postkarten kosten ab 1. Januar 95 Cent statt 85 Cent. Postkarten verteuern sich von 70 Cent auf ebenfalls 95 Cent.
Für Kinder, die seit 1. April 2024 geboren wurden, gibt es nur noch dann Elterngeld, wenn das zu versteuernde Einkommen der Eltern zusammen unter 200.000 Euro liegt. Für Geburten ab 1. April 2025 sinkt diese Einkommensgrenze auf 175.000 Euro.
Normale Überweisungen können aktuell einen vollen Bankarbeitstag dauern, übers Wochenende oder Feiertage können es daher mehrere Tage sein. Sofortige Überweisungen gibt es zwar schon jetzt, sie sind aber meist kostenpflichtig. Ab 9. Januar müssen die Banken in allen Euroländern solche Echtzeitüberweisungen ohne Zusatzgebühren annehmen. Ab 9. Oktober muss auch das Abschicken der Sofortüberweisungen kostenlos sein – und zwar jederzeit.
Ab Anfang 2025 müssen Stromanbieter Haushalten, die über einen intelligenten Stromzähler (Smart-Meter) verfügen, dynamische Stromtarife anbieten. Das sind Tarife, bei denen der Strom je nach Tageszeit und Börsenstrompreis günstiger oder teurer wird. Insbesondere Haushalte mit E-Auto, Batteriespeicher und Wärmepumpe, die einen hohen Anteil ihres Verbrauchs zeitlich flexibel steuern können, könnten so Geld sparen. Für die meisten anderen Haushalte eignen sich dynamische Stromtarife laut Verbraucherschützern aber nicht. Smart Meter sollen in den kommenden Jahren für alle Haushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6000 Kilowattstunden Pflicht werden. Zum Vergleich: Ein typischer Vier-Personen-Haushalt ohne E-Auto verbraucht etwa zwischen 3000 und 5000 Kilowattstunden.