Die Personalvertretung der Richter hat die umstrittene Besetzung der Spitze des Oberverwaltungsgerichts zwar abgesegnet, aber nur mit "erheblichem Befremden".
Die Richter-Vertretung hat der umstrittenen Besetzung der Spitze des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts nur mit "erheblichem Befremden" zugestimmt. Das hat die Vorsitzende des Gremiums, Claudia Beusch, im Untersuchungsausschuss zur Richter-Affäre bestätigt.
Dem Richter-Mitbestimmungs-Gremium sei einerseits die lange Verfahrensdauer der Stellenbesetzung ein Dorn im Auge gewesen, andererseits die geringe Rechtsprechungserfahrung der favorisierten Bewerberin. Beides habe Bedenken ausgelöst. "Dieses Verfahren hat uns Anlass zu Diskussionen gegeben."
So habe der unterschriebene Vorschlag von NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) wochenlang auf dessen Schreibtisch gelegen und die Beurteilungen seien auch relativ spät angefordert worden. "Man konnte sehen, welche Reife das Verfahren vor dem Wechsel der Landesregierung bereits hatte. Nach unserer Vorstellung hätte es schneller gehen können. Die Justiz zahlt einen hohen Preis dafür."
Allerdings gab es aus Beuschs Sicht "keine Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit der Auswahl". Der Präsidialrat, so der Name des Gremiums, folge bei Personalentscheidungen in 98 Prozent der Fälle den Kandidatenvorschlägen des Justizministeriums.
Gutachten sah Rechtswidrigkeit bei Auswahlverfahren
Zuvor war ein Gutachter im Auftrag der Opposition zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beurteilung der erfolgreichen Kandidatin, bislang Abteilungsleiterin im NRW-Innenministerium, rechtswidrig war.
Der Gutachter hatte unter anderem kritisiert, dass die Beurteilung der Kandidatin mit Bestnoten ausschließlich durch Innen-Staatssekretärin Daniela Lesmeister erfolgt sei, die lediglich zwei Monate Vorgesetzte der Beurteilten gewesen sei. Dies widerspreche der einschlägigen Richtlinie.
NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hatte daraufhin in der vergangenen Woche das Verfahren gestoppt. Es sollen nun neue Beurteilungen aller drei Bewerber angefordert werden. Inzwischen hat das Landeskabinett seinen Beschluss, die Abteilungsleiterin an die Spitze des Oberverwaltungsgerichts zu befördern, widerrufen. Die Auswahlentscheidung sei aufgehoben worden, teilte die Staatskanzlei auf Anfrage mit.
Gab es Vettern- oder Parteibuchwirtschaft?
Der Untersuchungsausschuss prüft, ob Vettern- und Parteibuchwirtschaft bei der Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts den Ausschlag gab oder, wie es gesetzlich vorgesehen ist, die Kompetenz der Bewerber.