Hunderttausende PV-Anlagen werden in Deutschland privat betrieben. Aber gibt es Experten oder Institutionen, die prüfen, ob beim Balkonkraftwerk alles ordnungsgemäß läuft?
Balkonkraftwerke schmücken hierzulande zu Hundertausenden Balkongitter und Terrassen. In Zeiten steigender Energiepreise sind die Mini-Solaranlagen zur Erzeugung des eigenen Stroms beliebter denn je. Verwunderlich ist das nicht, denn die steckerfertigen Anlagen sind schnell montiert und praktisch sofort einsatzbereit. Aber wer kontrolliert Balkonkraftwerke eigentlich? Wird geprüft, ob die Anlagen ordentlich angemeldet oder installiert sind?
Balkonkraftwerke müssen sowohl beim jeweiligen Netzbetreiber als auch bei der Bundesnetzangentur angemeldet werden. Wer sich also eine neue Solaranlage für den Balkon zulegt und ohne Anmeldung in Betrieb nimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss im schlimmsten Fall eine Strafe zahlen. Aber wird die korrekte Anmeldung eines privaten Balkonkraftwerks eigentlich behördlich kontrolliert? Nein, weder Mitarbeiter der Ordnungsämter noch Angestellte der Netzbetreiber sind auf den Straßen unterwegs und prüfen Balkonkraftwerke.
Und wie kann es dann zu Bußgeldern und Strafzahlungen bei Nicht-Anmeldung kommen? In einigen Photovoltaikforen oder bei Reddit wird von Fällen berichtet, in denen die Netzbetreiber bei stark abweichenden Stromzählermeldungen von Haushalten im Vorjahresvergleich stutzig wurden. Dann kann im Nachhinein herauskommen, dass Balkonkraftwerke ohne Anmeldung betrieben wurden – ob es in der Folge aber auch direkt zu Bußgeldzahlungen kommt, bleibt fraglich.
Wer selbst sauberen Strom aus der Sonnenenergie produzieren und im Haushalt nutzen möchte, kann sich im Sortiment von Kleines Kraftwerk umsehen. Der deutsche Hersteller bietet Solaranlagen in verschiedenen Größen für Balkons, Flachdächer oder Gartenflächen an.
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Letztlich ist die Anmeldung des eigenen Balkonkraftwerks auch aus versicherungstechnischer Sicht wichtig. Sollte durch das Balkonkraftwerk ein Schaden an der Immobilie entstehen oder die Anlage durch Herabstürzen Schäden am Eigentum Dritter verursachen, greift die Haftpflichtversicherung nur, wenn das Balkonkraftwerk ordnungsgemäß angemeldet wurde.
Die Anmeldung beim Netzbetreiber können Anlagenbesitzer meist schnell vornehmen. Vorgefertigte Formulare finden sich in der Regel auf den Internetseiten der Netzbetreiber. Die Anmeldung einer Anlage bei der Bundesnetzagentur ist noch einfacher und geschieht direkt online im Marktstammdatenregister. Dort müssen private Betreiber lediglich folgende Angaben machen:
Balkonkraftwerke als steckerfertige Plug-and-play-Geräte sind kinderleicht installiert. Wer aber auf Nummer sicher gehen will, kann für die Montage und Inbetriebnahme auch Elektriker hinzuziehen. Wer ein Balkonkraftwerk bereits installiert und in Betrieb genommen hat, kann die Anlage auch im Nachhinein noch von Elektrikern kontrollieren lassen.
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Aber aufgepasst, nicht immer liefern die Anbieter auch Montagehalterungen für die Mini-Solaranlagen mit. Auf der Suche nach Halterungen für Balkonkraftwerke können Besitzer auch im Zubehör-Shop von Kleines Kraftwerk vorbeischauen.
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Zwar scheinen Bußgelder wegen Nicht-Anmeldung eines Balkonkraftwerks Erfahrungsberichten zufolge eher die Ausnahme zu sein, aber warum etwas riskieren, wenn die Anmeldung kinderleicht und kostenlos ist? Aus Versicherungsgründen ist die Anmeldung definitiv wichtig. Sollte es zu Streitigkeiten mit dem Vermieter kommen, kann es sich ebenfalls als vorteilhaft erweisen, wenn private Balkonkraftwerke ordnungsgemäß angemeldet sind.
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