Das Atomkraftwerk in Hamm-Uentrop steht seit Jahren still. Wer zahlt für den Abriss? Das Landgericht Düsseldorf hat nun über eine Klage der Betreibergesellschaft entschieden.
Im Streit um die Abrisskosten des stillgelegten Atomkraftwerks in Hamm-Uentrop ist die Klage der Betreibergesellschaft gegen Bund und Land vom Gericht abgewiesen worden. Eine Verpflichtung zur Erstattung der Kosten bestehe nicht, wie die 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf mitteilte. Eine derart unbegrenzte Haftung folge nicht aus dem zwischen den Parteien im Jahr 1989 geschlossenen Rahmenvertrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Anlass der Auseinandersetzung war eine sogenannte Feststellungsklage der Betreibergesellschaft Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG). Die Gesellschaft, hinter der der Energiekonzern RWE und einige Stadtwerke stehen, forderten von Bund und Land die Übernahme der Kosten für den Abbau der Anlage sowie von Entsorgung und Endlagerung des strahlenden Materials. Die HKG berief sich dabei auf einen damals geschlossenen Rahmenvertrag. Bei dem Zivilstreit ging es nur um Haftungsfragen, nicht um Geldsummen. Die Betreibergesellschaft kann gegen das Urteil Berufung einlegen.
Der Hochtemperaturreaktor THTR sollte die Zukunft der atomaren Energieversorgung werden. Nach 15 Jahren Bauzeit war das Atomkraftwerk 1983 eingeweiht und nach zahllosen Problemen sechs Jahre später stillgelegt worden. Ende 2030 soll mit dem Rückbau des Kraftwerks begonnen werden. Zehn Jahre sind dafür geplant. Ursprünglich waren für den Rückbau des Kugelhaufenreaktors 350 Millionen Euro eingeplant. Vor drei Jahren nannte die NRW-Landesregierung auf Anfrage der Grünen Gesamtkosten von über 750 Millionen Euro.