Eine 63-Jährige ist mit der Pflege ihres schwer dementen Mannes überfordert. Sie mischt eine Überdosis Medizin in zwei Gläser. Beide trinken davon. Jetzt ist die Frau verurteilt worden.
Weil sie ihrem an schwerer Demenz erkrankten Ehemann ein Glas mit einer Überdosis eines Schlafmittels zum Trinken gegeben hat, ist eine 63-Jährige vom Landgericht Hanau wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss sie 10.000 Euro an zwei karitative Einrichtungen zahlen.
Die Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte im März vergangenen Jahres in Gründau (Main-Kinzig-Kreis) ihrem 79-jährigen Mann die Überdosis verabreicht und selbst von der Mixtur getrunken hatte. Das bereits bewusstlose Paar wurde von Angehörigen noch rechtzeitig im gemeinsamen Bett gefunden und von Notärzten gerettet.
Eingeschränkte Schuldfähigkeit
Die Richter bezeichneten Überforderung, Verzweiflung, tagelangen Schlafentzug sowie Alkoholkonsum als Ursachen für das Geschehen. Die 63-Jährige hatte zum Tatzeitpunkt mehr als drei Promille Alkohol im Blut. Sie habe daher im Zustand der eingeschränkten Schuldfähigkeit gehandelt. Dennoch sei das Vorgehen heimtückisch gewesen, weil der Ehemann arg- und wehrlos gewesen sei und die Frau einen Tötungsvorsatz gehabt habe.
Die Angeklagte hatte das Geschehen eingeräumt und angegeben, dass sie mit der Pflege überfordert gewesen sei und endlich habe schlafen wollen. Sie bedauerte das Geschehen. Inzwischen ist sie verwitwet.
Anklage und Verteidigung für Bewährungsstrafe
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen versuchten Mordes im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit beantragt. Die Verteidigerin hatte hingegen eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert. Beide hatten sich übereinstimmend für Bewährungsstrafen ausgesprochen.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig, weil beide Seiten auf eine Revision verzichtet haben.