Ein Schüler tötet in Unterfranken einen Mitschüler mit einem Schuss in den Kopf. Ein Gericht verurteilt den 15-Jährigen wegen Mordes zu einer langen Jugendstrafe. Dies akzeptiert der Jugendliche nun.
Ein 15-Jähriger, der wegen Mordes an einem Mitschüler in Unterfranken zu einer Jugendstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt wurde, hat seine Revision zurückgezogen. Er habe dies auf Wunsch seines Mandanten und dessen Erziehungsberechtigten dem Gericht so mitgeteilt, sagte der Anwalt des Jugendlichen der dpa. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.
In dem Verfahren vor einer Jugendkammer des Landgerichts Würzburg hatte der Verteidiger zuvor auf Totschlag und eine Jugendstrafe von sechs Jahren plädiert. Der Strafrahmen des Urteils sei auch bei einer Verurteilung wegen Totschlags realistisch, sagte der Verteidiger zur Rücknahme der Revision.
Sein Mandant wolle nun einen Abschluss finden und den Weg in Richtung einer Resozialisierung gehen. Dies sei dem Jugendlichen wichtiger, als das Urteil weiter anzufechten. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil vom 5. August keine Rechtsmittel eingelegt.
Der angeklagte Deutsche hatte in dem nicht-öffentlichen Prozess gestanden, im vergangenen September als damals 14-Jähriger einen gleichaltrigen Mitschüler auf einem Schulgelände im unterfränkischen Lohr am Main erschossen zu haben. Der Schuss sei allerdings nicht absichtlich gefallen, sagte er.